29.03.23

Chile: EU-Chile - Neue geographische Angaben

Die EU und Chile einigten sich 2022 auf den Abschluss zweier Abkommen in Form eines Briefwechsels. Nun hat die Europäische Kommission das Inkrafttreten am 9. März 2023 bekannt gegeben.
Die zwei Abkommen beziehen sich auf die Anhänge des Assoziationsabkommen zwischen der EU und Chile bezüglich den Warenaustausch mit Wein (Anhang V) sowie mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (Anhang VI). Die Abkommen beinhalten folgende Neuerungen:
  • Die Listen der geografischen Angaben wurden aktualisiert.
  • Es gibt ein vereinfachtes Verfahren zur Aufnahme neuer geografischer Angaben.
  • Es gibt neue Anforderungen für Einfuhrbescheinigungen für Weinbauerzeugnisse.