Vietnam - Wirtschaftsrecht
Steuersystem und Unternehmensbesteuerung
Mit der politischen Öffnung wurde auch das Steuersystem in Vietnam modernisiert. Die großzügige Gewährung von Steuererleichterungen für den Export der produzierenden Industrie wurde weitestgehend abgeschafft. Für ausländische Unternehmen gibt es allerdings weiterhin eine Vielzahl von Möglichkeiten für Steuervergünstigungen. Seit 1995 besteht zusätzlich ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Vietnam zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Besteuerung von Einkommen und Vermögen.
Corporate Income Tax (CIT) – Körperschaftssteuer
Der allgemeine Steuersatz für Unternehmen (Coporate Income Tax) beträgt 20%. Weiterhin bestehen Steuererleichterungen für Unternehmen die in speziellen Branchen oder Regionen investieren. Ebenso kann es Steuererleichterungen für Unternehmen geben, die sich in speziellen Industriezonen niederlassen oder eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern einstellen. Werden Steuererleichterungen im Rahmen einer Investitionsförderung gewährt, kann die Geschäftssteuer einige Zeit auf 10%, 15% bzw. 17% oder sogar 0% reduziert werden. Unter Umständen können die Vergünstigungen sogar unbegrenzt gewährt werden, sofern spezifische Kriterien erfüllt sind. Unter diese Kriterien fallen Investitionen in Economic Zones (siehe auch Standortwahl) und entwicklungsbedürftigen Gebieten, die Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern sowie Tätigkeiten in den Bereichen Forschung und Entwicklung.
Weiterhin ist auch eine vollständige Steuerbefreiung für 2 – 4 Jahre und eine anschließende 50 % Befreiung für 4 bis 9 Jahre möglich. Dies gilt meist für besondere Investitionen.
Business License Tax
Ausländische Unternehmen müssen jährlich eine Business License Tax zahlen, welche sich anhand des Stammkapitals bemisst. Die Höhe der Steuer liegt zwischen 1 und 3 Millionen Dong (etwa 35 bis 110€).
Withholding Tax
Bei grenzüberschreitenden Geldleistungen an ausländische Vertragspartner, Zahlung von Zinsen oder Lizenz- und/oder Nutzungsgebühren kann eine Besteuerungspflicht anfallen, welche unbedingt überprüft werden sollte. Auch sollten mögliche Auswirkungen durch das Doppelbesteuerungsabkommen überprüft werden.
Value Added Tax (VAT) – Umsatz-/Mehrwertsteuer
In Vietnam beträgt die Mehrwertsteuer 0%, 5% oder 10%. Auf alle entgeltlich erbrachten Leistungen eines Unternehmens wird in der Regel eine Mehrwertsteuer von 10% erhoben. Diese kann mit der Vorsteuer verrechnet werden. Allerdings gibt es auch einige Leistungen, ähnlich wie in Deutschland, die Mehrwertsteuerbefreiung oder einen reduzierten Satz von 5% oder 0% genießen. Dies gilt u.a. für exportierte Waren und Dienstleistungen. Meistens werden außerdem Importe von der Mehrwertsteuer befreit, bei denen es sich um Gütern handelt, die selbst nicht in Vietnam hergestellt werden. Kleine und mittelständische Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer einmal im Quartal einreichen, familiengeführte Unternehmen hingegen nur alle 6 Monate. Alle anderen Unternehmen müssen die Mehrwertsteuer jeden Monat einreichen. Refunds können ab einem Betrag von 200 Millionen Dong beim Finanzamt in Vietnam beantragt werden.
Foreign Contractor Withholding Tax
Bei dieser Steuer handelt es sich um eine Art Quellensteuer die erhoben wird, sofern Geschäfte in Vietnam getätigt werden ohne das ein Unternehmen in Vietnam über eine eigene Niederlassung vor Ort verfügt. Der Steuersatz hängt dabei neben der Art Unternehmung u.a. davon ab, ob das Unternehmen bereits in Vietnam steuerlich registriert ist. Meist beträgt die Steuer zwischen 2% oder 5% der Vertragssumme.
Special Sales Tax – Verbrauchssteuer
Eine “special sales tax”, welche mit der deutschen Verbrauchssteuer vergleichbar ist, wird bei dem Verkauf bei folgenden Produkten fällig:
- 75 %: Zigaretten und Zigarren,
- 15 - 60 % Kraftfahrzeuge,
- 10 %: Treibstoff,
- 35 - 65 %: Alkoholische Getränke
Zölle bei Import und Export
Importzölle werden im Allgemeinen auf alle Waren erhoben, die nach Vietnam eingeführten werden. Allerdings hat Vietnam diverse Freihandelsabkommen unterzeichnet, unter anderem mit der EU. Weiterhin gibt es noch weitere Ausnahmen bei denen unter Umständen ein anderer Zollsatz gilt, z.B. für Güter, die selbst nicht in Vietnam hergestellt werden und als Anlagevermögen importiert werden. Ferner gibt es Vergünstigungen für Waren, die die für bestimmte Projekte wie BOT, BTO, BT, etc. bestimmt sind.
Für einige Waren gibt es auch Ausfuhrzölle, dabei handelt es sich im Allgemeinen um Güter aus Naturressourcen wie Fisch, Reis und Mineralien sowie bei Altmetallen.
Es empfiehlt sich gegebenenfalls regionale Vereinbarungen zum Abbau von Handelsbeschränkungen und bilaterale Handelsvereinbarungen bei entsprechenden Zöllen zu überprüfen.
Property Tax, Natural Resources Tax
Naturressourcen und Grund und Boden sind nach vietnamesischem Recht Gesamteigentum der vietnamesischen Bevölkerung. Für ausländische Investoren ist es möglich Landnutzungsrechte zu erwerben welche für einem durchschnittlichen Zeitraum von 50 Jahren gültig sind. Neben einer Abgabe zur Nutzung des Grundstücks muss zusätzlich eine Property Tax entrichtet werden, die je nach Größe, Lage und Art des Grundstücks unterschiedlich ausfällt. Weiterhin wird zusätzlich bei Verwertung von Naturressourcen eine Nutzungsgebühr „Natural Resources Tax“ fällig. Diese tritt allerdings nur ein, wenn Rohstoffe wie Öl, Mineralien, Wasser oder Fischereiprodukte etc. abgebaut werden.
Quellensteuer
Dividenden unterliegen in Vietnam keiner Besteuerung. Lizenzgebühren und Zinsen werden hingegen mit 10% besteuert.
Einkommenssteuer
Inländische sowie ausländische Arbeitnehmer in Vietnam sind verpflichtet, Einkommenssteuer in Vietnam zu zahlen. Die Einkommenssteuer wird sowohl auf regelmäßiges Einkommen wie Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit, sowie auf unregelmäßiges Einkommen wie Veräußerungsgewinne oder Lizenzeinkünfte erhoben. Die Einkommenssteuer ist an das zuständige Steueramt (Tax Department) der jeweiligen Provinz bzw. Stadt zu entrichten. Der Einkommenssteuersatz steigt progressiv auf die maximale Höhe von 35%. Für Ausländer, die nicht in Vietnam wohnhaft sind, gilt eine Pauschalbesteuerung von 20%. Für Expats ist zu beachten, dass Deutschland und Vietnam ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verabschiedet haben und daher eine doppelte Besteuerung des Einkommens vermieden werden kann.