04.07.2024

Neue Sanktionen gegen Belarus

Am 29. Juni 2024 hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 2024/1865 neue Sanktionen gegen Belarus beschlossen. Sie sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Die Sanktionen umfassen u.a. folgende Maßnahmen:
  • Die Ausfuhrverbote werden ausgeweitet auf weitere Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Güter).
  • Für weitere Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, werden Ausfuhrbeschränkungen erlassen.
  • Die Durchfuhr bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch Belarus wird verboten.
  • Weitere Ausfuhrbeschränkungen betreffen u.a. Güter und Technologien der Seeschifffahrt und Luxusgüter.
  • Das Einfuhr-, Kauf- und Weiterverkaufsverbot für Diamanten aus Belarus wird präzisiert.
  • Die Einfuhr von Gold, Kohle und Rohöl wird verboten.
  • Die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (z.B. Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, IT- und Rechtsberatung, Werbung und technische Inspektionsdienstleistungen) für belarussissche Auftraggeber wird verboten.
Die Gesamtheit der gegen Belarus geltenden Maßnahmen finden sich in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Quellen: EUR-Lex, AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH