04.07.2024

Neue Sanktionen gegen Belarus

Am 29. Juni 2024 hat die Europäische Union mit der Verordnung (EU) 2024/1865 neue Sanktionen gegen Belarus beschlossen. Sie sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Die Sanktionen gegen Belarus werden damit an die Russland-Sanktionen angepasst. Ziel ist es, das Risiko der Umgehung bestehender Sanktionen zu minimieren. Neu sind u.a. folgende Maßnahmen bezüglich Belarus:
  • Die Ausfuhrverbote werden ausgeweitet auf weitere Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use Güter).
  • Für weitere Güter, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten, werden Ausfuhrbeschränkungen erlassen.
  • Die Durchfuhr bestimmter Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck durch Belarus wird verboten.
  • Weitere Ausfuhrbeschränkungen betreffen u.a. Güter und Technologien der Seeschifffahrt und Luxusgüter.
  • Das Einfuhr-, Kauf- und Weiterverkaufsverbot für Diamanten aus Belarus wird präzisiert.
  • Die Einfuhr von Gold, Kohle und Rohöl wird verboten.
  • Die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (z.B. Architektur- und Ingenieurdienstleistungen, IT- und Rechtsberatung, Werbung und technische Inspektionsdienstleistungen) für belarussissche Auftraggeber wird verboten.
  • Bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr einer Vielzahl von Gütern aus bestimmten Warenkreisen müssen die Ausführer ihren Geschäftspartnern in Drittländern die Wiederausfuhr nach Belarus bzw. zur Verwendung in Belarus vertraglich untersagen.
Alle nunmehr gegen Belarus geltenden Sanktionen finden sich in der konsolidierten Fassung der Verordnung (EU) 765/2006 (PDF).
Quellen: EUR-Lex, AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH, Generalzolldirektion