04.06.2024

Russland: EU-Sanktionen wegen interner Repression

Angesichts der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen und internen Repression in Russland hat die EU neue Sanktionen in Kraft gesetzt. Diese umfassen Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen in Russland sowie Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression eingesetzt werden kann, und für Güter aus dem Bereich Informationssicherheit / Überwachung.
Der Europäische Rat hat am 27. Mai eine neue Sanktionsregelung eingeführt, die auf jene abzielt, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Russland verantwortlich sind.
  
Die neue Regelung soll es der EU ermöglichen, auch gegen diejenigen vorzugehen, die Personen und Organisationen, die in Russland Menschenrechtsverletzungen begehen, finanziell, technisch oder materiell unterstützen, oder die mit diesen Personen und Organisationen anderweitig Umgang pflegen oder in Verbindung stehen.
  
Darüber hinaus werden mit der neuen Sanktionsregelung Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung, die zur internen Repression verwendet werden kann, sowie für Ausrüstung, Technologie oder Software, die in erster Linie für die Informationssicherheit und die Überwachung oder das Abhören des Telekommunikationsverkehrs bestimmt sind, eingeführt.
  
Details können Sie in der Verordnung (EU) 2024/1485 nachlesen.
Weitere Informationen finden sich in einer Pressemitteilung des Rates der Europäischen Union vom 27. Mai 2024.
Quellen: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), EU-Kommission, Rat der Europäischen Union