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Gebührenanpassung ab 01.07.2024 im Bescheinigungsdienst
Im Rahmen des Bescheinigungsdienstes nehmen die Industrie- und Handelskammern eine durch den Staat übertragene Aufgabe wahr, für die nach dem Kostendeckungsprinzip Gebühren zu erheben sind.
Der neue Gebührentarif wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Wirtschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz, nach vorherigem Beschluss durch die Vollversammlung der IHK Pfalz, genehmigt und tritt zum 01.07.2024 in Kraft.
Die Anpassung der Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation der gebührenpflichtigen Leistungen und ist ein notwendiger Schritt, um einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Aufgrund der seit der letzten Gebührenanpassung im Jahr 2017 insgesamt gestiegenen Kosten war eine Kostendeckung zuletzt nicht mehr gewährleistet.
Der neue Gebührentarif sieht für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen folgende Gebühren vor:
Ausstellung eines Carnets (ATA und CPD) für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder: 95,00 EUR
Ausstellung von Ursprungszeugnissen, sowie Bescheinigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr (je Satz)
=> digitale Antragstellung: 9,00 EUR (unverändert)
=> Antragstellung in Papier: 13,00 EUR
=> digitale Antragstellung: 9,00 EUR (unverändert)
=> Antragstellung in Papier: 13,00 EUR
Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln: 600,00 EUR – 2.000,00 EUR
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Stand: 17.06.2024