Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz

Die neue Förderrichtlinie “Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)” ergänzt als Nachfolge des Programms “Dekarbonisierung in der Industrie" das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Gefördert werden Investitionskosten für Dekarbonisierungsprojekte (Modul 1) sowie für CCS und CCU (Modul 2).
Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, um ihre Projekte einzureichen.
Die BIK soll bis 2030 laufen und finanziert sich aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Sie ist als Ergänzung zu den Klimaschutzverträgen gedacht, fördert aber - anders als die Klimaschutzverträge - nur Investitionskosten. BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kumuliert werden. Die Fördermöglichkeiten starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für KMUs und einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Mio. Euro ist eine Kofinanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 % vorgesehen. Die Förderrichtlinie finden Sie hier.
In der BIK stehen zwei Fördermodule zur Verfügung:

Modul 1 – Förderung von Dekarbonisierungsprojekten

Modul 1 fördert Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 % ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder Forschungsprojekte einsparen wollen. Die Zuwendungsempfänger müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, da auch das Vorhaben in Deutschland umgesetzt werden muss. Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Mio. Euro pro Unternehmen. Projektträger für dieses Modul ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).
Zusätzliche Informationen zu Modul 1:

Modul 2 – CCU und CCS

Modul 2 fördert Vorhaben der Industrie und der Abfallwirtschaft zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS). Die Förderung ist auf schwer vermeidbare CO₂-Emissionen beschränkt. Im ersten Förderaufruf sind Investitionsvorhaben in den Sektoren Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung förderfähig; Innovationsvorhaben können zusätzlich auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik gefördert werden. Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Mio. Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Mio. Euro. Projektträger für diese Modul ist der Projektträger Jülich (PtJ).
Zusätzliche Informationen zu Modul 2: