Innovation, Umwelt und Existenzgründung
Förderprogramme Umwelt und Energie
Die Förderprogramme im Umwelt- und Energiebereich sind vielfältig und unterstützen Unternehmen bei nachhaltigen Investitionen zur Verbesserung der Umwelt und des Klimas – vom Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern über die Steigerung der Energieeffizienz durch die Anpassung von Prozessen oder Systemen bis hin zur Optimierung des Ressourcenmanagements. Nachfolgend werden aktuelle Förderprogramme gelistet und erläutert (ohne Anspruch auf Vollständigkeit). Eine ausführliche Beschreibung, wie Hinweise zu den Fördervoraussetzungen, finden Sie auf den verlinkten Programmseiten.
Förderdatenbanken und Informationsquellen
Verschiedenen Förderdatenbanken können für die Recherche nach passenden Fördermöglichkeiten genutzt werden, darunter beispielsweise:
- Förderdatenbank der Investitions- und Strukturdatenbank RLP
- Förderdatenbank des Bundes
- Förderdatenbank der KfW
- Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- ggf. bieten Städte/Kommunen eigene Förderprogramme beispielsweise zur Förderung von PV-Anlagen an
Förderprogramme Beratungen
Die Energie-Effizienz-Experten können Sie bei Ihrem Vorhaben beratend oder planerisch unterstützen. Die nachweislich qualifizierten Fachkräfte für energieeffizientes Bauen und Sanieren sind, je nach Qualifikation, für die verschiedenen Förderprogramme des Bundes antragsberechtigt.
Die Investitions- und Strukturdatenbank RLP bietet unter anderem die Beratungsprogramme „BITT-Technologieberatung“ und „Beratungsprogramm für den Mittelstand an“. Hier können verschiedene Beratungsleistungen bezuschusst werden. Darunter auch Beratung zur Einführung eines Managementsystems wie beispielsweise EMAS.
Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA)
Im Rahmen dieser Bundesförderung können Energieaudits nach dem EDL-G (Modul 1), Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand sowie Neubau (Modul 2) und Contracting-Orientierungsberatungen gefördert werden. Für die Durchführung muss ein zugelassener Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden.
Förderprogramme Umwelt und Klima
Umweltinnovationsprogramm (KfW)
Mit dem Umweltinnovationsprogramm können großtechnische Pilotvorhaben zur Entlastung der Umwelt gefördert werden. Gegenstand der Förderung sind unter anderem Baumaßnahmen, Maschinen, die Inbetriebnahme oder Erfolgskontrolle beispielsweise in den Bereichen Abwasser, Abfall, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmminderung, Klimaschutz, Nutzung von EE oder Ressourceneffizienz. Vor dem Förderantrag muss ein Projektskizze bei der KfW eingereicht werden.
Umweltprogramm (KfW)
Im Rahmen des Umweltprogramms werden Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz unterstützt. Dazu zählen unter anderem natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden oder auf Betriebsgeländen, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (z.B.: Schutz vor Starkregen/Hitzebelastung), Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft/Ressourceneffizienz, die Verminderung von Luftverschmutzung oder Lärm oder die umweltfreundliche Mobilität. Investitionen in Erneuerbare Energien oder zur Gebäudesanierung werden in diesem Programm nicht unterstützt.
Klimaschutzoffensive für Unternehmen (KfW)
Mit dem Kredit im Rahmen der Klimaschutzoffensive für Unternehmen können sieben verschiedene Module gefördert werden:
- Modul A – Herstellung klimafreundlicher Technologien: z.B.: EE-Anlagen, Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff, emissionsarme Fahrzeuge, energieeffiziente Gebäudetechnik
- Modul B – Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien: z.B.: Förderung von Investitionen in Anlagen zur Herstellung ausgewählter energieintensiver Produkte
- Modul C – Energieversorgung: z.B.: Förderung von Anlagen zur CO2-armen Bereitstellung von Strom und Wärme sowie zugehöriger Infrastruktur, wie beispielsweise Stromerzeugung aus EE, Energiespeicher, Herstellung von Treibstoffen,…
- Modul D – Wasser, Abwasser, Abfall: z.B.: Maßnahmen zur Trinkwasserbereitstellung, Abwasserbehandlung, Neuerrichtung von Anlagen zur Sammlung und Verwertung von Abfällen
- Modul E – Transport und Speicherung von CO2: z.B.: Neubau von CO2-Pipelines, unterirdische CO2-Speicherung
- Modul F – Integrierte Mobilitätsvorhaben: z.B.: E-Autos, Ladestationen, Wassertankstellen
- Modul G – Green IT: z.B.: datenbasierte Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Klimaschutzverträge (BMWK)
Mit dem Förderprogramm Klimaschutzverträge des BMWK sollen Industrieunternehmen dabei unterstützt werden, in klimafreundliche Produktionsanlagen zu investieren, die sich sonst gegebenenfalls nicht rechnen würden.
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BMWK)
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ergänzt als Nachfolge des Programms Dekarbonisierung in der Industrie das Instrument der Klimaschutzverträge und richtet sich primär an den Mittelstand. Gefördert werden Investitionskosten für Dekarbonisierungsprojekte (Modul 1) sowie für CCS und CCU (Modul 2).
Förderprogramme Energie- und Ressourceneffizienz in der betrieblichen Praxis
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (KfW oder BAFA)
Im Rahmen der Förderung können fünf verschiedene Module gefördert werden:
- Modul 1 – Querschnittstechnologien: z.B.: Förderung von Ersatz oder Neuanschaffung von Elektromotoren, elektrisch angetriebenen Pumpen, Ventilatoren, Drucklufterzeugern, Wärmeüberträger, thermische Isolierung von industriellen Anlagen
- Modul 2 – Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: z.B.: Förderung der Prozesswärme aus Solarkollektoranlagen, Tiefer Geothermie, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen, KWK-Anlagen
- Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software: z.B.: Förderung von Kauf und Installation von Systemen zum Monitoring von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in Managementsysteme, Energiemanagement-Software inkl. Schulung
- Modul 4 – Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: z.B.: Förderung von Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Einsparung und Optimierung von Ressourcen und Energie, Maßnahmen zur Abwärmenutzung, Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz von Kühl-/Wärmeanlagen, Maßnahmen zur energie- und ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Modul 5 – Transformationskonzepte: z.B.: Förderung für die Planung und Umsetzung von Transformationskonzepten hin zur Klimaneutralität, Förderung der Kosten zur Erstellung von CO2-Bilanzen, Kosten für Energieberater für Erstellung eines Transformationskonzeptes, Kosten für erforderliche Messungen/Datenbeschaffung
- Modul 6 – Elektrifizierungsmaßnahmen in Kleinst- und Kleinen Unternehmen: z.B.: Förderung des Austauschs vorhandener Produktionsanlagen, die bisher mit fossilen Brennstoffen betrieben wurden durch elektrisch oder mit Erneuerbaren Energien betriebene Neuanlagen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz kann in der Kredit- (KfW) oder der Zuschussvariante (BAFA) beantragt werden.
Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (BMWK)
Im Rahmen des Wettbewerbs werden solche Maßnahmen gefördert. bei denen Unternehmen in neuen hocheffiziente Technologien investieren und den Anteil der Erneuerbaren Energien zur Bereitsstellung von Prozesswärme ausbauen. Die energiekostenbezogene Amortisationszeit ohne Förderung muss mindestens vier Jahre betragen. Die beantragte Fördersumme wird ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung gesetzt. Vor der Antragsstellung muss eine Skizze des Vorhabens eingereicht werden. Pro Jahr gibt es mehrere Wettbewerbsrunden.
Effizienzkredit RLP (ISB)
Gefördert werden Investitionen oder Betriebsmitteln bei Vorhaben mit positivem Umwelteffekt. Das Förderprogramm richtet sich in erster Linie an KMU in RLP.
Förderung für Kälte- und Klimaanlagen (BAFA)
Neu errichtete oder installierte stationäre Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden können gefördert werden. Split- und Multisplitklimageräte sind von der Förderung ausgenommen (hierfür BEG EM).
Energieeffizienzprogramm in der Produktion (KfW)
Mit dem Förderprogramm werden Energieeffizienzmaßnahmen bei Produktionsanlagen und -prozessen gefördert – beispielsweise bei Maschinen, Druckluft, Prozesswärme, Wärmerückgewinnung, KWK-Anlagen oder Informations- und Kommunikationstechniken.
Förderprogramme Erneuerbare Energien
Erneuerbare Energien Standard (KfW)
Gefördert werden unter anderem die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien inklusive zugehöriger Kosten für die Planung, Projektierung und Installation beispiwelsweise von PV-Anlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- oder Windkraft, Anlagen zur Strom- und Wärmerzeugung in KWK-Ankagen oder Batteriespeicher. Außerdem können Anlagen zur Wärmeerzegung auf Basis erneuerbarer Energien, Wärme-/Kältenetze und -speicher die aus Erneuerbaren eingespeist werden sowie Contracting-Vorhaben finanziell unterstütz werden.
Förderprogramme Elektromobilität
Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (KfW)
Mit dem Kredit können klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung, leichte Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge für die Güterbeförderung gefördert werden. Weiterhin kann die Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologie für Mobilität unterstützt werden.
Förderung für gewerbliches Schnellladen (BMDV)
Bis zum 1. November 2024 können Unternehmen eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-PKW, E-LKW und andere E-Nutzfahrzeuge zur errichten. Gefördert werden gewerblich genutzte, nicht öffentlich zugängliche Schnellladepunkte sowie der dafür notwendige Netzanschluss.
E-Lastenfahrräder (BAFA)
Mit der neuen E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative kann die Anschaffung von gewerblich genutzten E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern wieder gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt beim BAFA.
Förderprogramme Energieeffizienz Gebäude
Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KfW)
Mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude“ kann der Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Deutschland gefördert werden. Dabei werden zwei Stufen, die sich anhand der Anforderungen unterscheiden, gefördert. Um einen Förderkredit zu beantragen, müssen Sie im ersten Schritt einen Energieeffizienz- oder Nachhaltigkeits-Experten beauftragen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (KfW)
Im Rahmen der BEG NWG kann der Bau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes sowie die Sanierung bestehender Immobilien zum Effizienzgebäude hin. Das Vorhaben muss mit einem Energie-Effizienz-Experten geplant werden.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BAFA)
Die Zuschussvariante der BEG für Einzelmaßnahmen fördert unter anderem:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: z.B.: Dämmung, Fenster/Türe/Tore, Sonnenschutzeinrichtungen
- Anlagentechnik ohne Heizung: z.B.: raumlufttechnische Anlagen, Kältetechnik zur Raumkühlung, Beleuchtungssysteme, Mess-, Steuer und Regelungstechnik zur Steigerung des Gebäudeautomatisierungsgrades nach DIN 18599-11
- Anlagen zur Wärmeerzeugung: z.B.: Solarkollektoren, Biomasseheizung, Wärmepumpen, stationäre Brennstoffzellheizungen, innovative Heiztechniken auf Basis von EE
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsförderung für Unternehmen (KfW)
Unternehmen können für ihre Wohngebäude und Nichtwohngebäude einen Zuschuss für bis zu 35 % der förderfähigen Kosten für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beantragen.
Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung kein Gewähr übernehmen.