Innovation, Umwelt und Existenzgründung

Ökodesign

Worum geht es bei Eco-Design?

Mit der Eco-Design-Richtlinie 2005/32/EG wurde das Konzept umweltgerechter Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) eingeführt. Damit soll der Energieverbrauch von Produkten wie z.B. elektrischen Haushaltsgeräten reduziert werden. Angaben zur Umweltverträglichkeit und Energieeffizienz eines Produktes müssen dafür kenntlich gemacht und entsprechende Mindestanforderungen festgelegt werden. Die Eco-Design-Richtlinie legt als Rahmenrichtlinie die Prinzipien, Bedingungen und Kriterien für die Festlegung ökologischer Anforderungen an Produkte fest. Sie beinhaltet jedoch keine Vorschriften für einzelne Produkte. Diese werden erst im Nachhinein im Rahmen von Durchführungsmaßnahmen erlassen.

Wer entscheidet wie über die Maßnahmen?

Die EU-Kommission erarbeitet mögliche Durchführungsmaßnahmen, wenn nicht freiwillige Vereinbarungen oder andere Selbstregulierungsmaßnahmen vorliegen, die die Erreichung der politischen Ziele schneller oder kostengünstiger als zwingende Vorschriften ermöglichen. Sie beteiligt dabei ein Konsultationsforum aus Experten der Mitgliedstaaten sowie Vertretern von Industrie, Handel, Umweltschutzgruppen und Verbraucherorganisationen. Anschließend werden eine Vorstudie durch einen unabhängigen Auftragnehmer und dann eine Folgenabschätzung durch die EU-Kommission erstellt. Danach legt die EU-Kommission einem Regelungsausschuss aus Vertretern der Mitgliedstaaten einen Entwurf für eine Maßnahme zur Stellungnahme vor. Dies ist ein Verfahren der so genannten Komitologie ("Regelungsverfahren mit Kontrolle"), bei dem der Erlass der Durchführungsmaßnahme durch die Kommission an das positive Votum der Mitgliedstaaten und die Zustimmung des EU-Parlaments gebunden ist.

Welche Produkte sind betroffen?

Grundsätzlich gilt die Richtlinie für energieverbrauchsrelevante Produkte, d. h. energiebetriebene Produkte als auch Produkte, die selbst keine Energie benötigen, aber den Verbrauch von Energie beeinflussen, wie z.B. Fenster und Isoliermaterialien. Verkehrsmittel sind von der Richtlinie nicht erfasst. Auf Grundlage der Richtlinie können Vorschriften erlassen werden, wenn ein energiebetriebenes Produkt folgende Kriterien erfüllt:
  • erhebliches Verkaufs- und Handelsvolumen auf dem Binnenmarkt (Richtwert: mehr als 200.000 Stück pro Jahr)
  • erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt
  • erhebliches Verbesserungspotenzial ohne übermäßig hohe Kosten