Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Antrag auf Zweitschrift Bewachungsgewerbe

Anforderung Zweitschrift

Haben Sie das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung oder das Original Ihrer Bescheinigung über die Teilnahme an der bestandenen Sachkundeprüfung gem. § 34 a GewO verloren oder ist diese nicht mehr auffindbar?
Dann können Sie die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen.
Hierfür wird gem. 6.1 des Gebührentarifes der IHK Pfalz eine Gebühr fällig.