Gesundheitswirtschaft
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) - kurz erklärt
Demografische Entwicklung, Fachkräftemangel, Zunahme zivilisationsbedingter Erkrankungen, sinkende Mitarbeitermotivation, Präsentismus und Fehlzeiten stellen schon heute aber vor allem in Zukunft ein gefährliches Risikopotenzial für Unternehmen dar.
Positive Effekte eines BGM
Erfolgreiche Unternehmen benötigen gesunde Mitarbeiter. Deshalb investieren immer mehr Unternehmer in die Gesundheit ihres Personals. Dadurch lässt sich nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen, auch eine höhere Produktivität und ein gesteigertes Unternehmensimage gehören zu den positiven Effekten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).
Mehr Gesundheit für die Mitarbeiter = mehr Erfolg für das Unternehmen
Hier setzt das BGM an. Mit einem BGM können betriebliche Strukturen und Prozesse gesundheitsförderlich gestaltet werden. Viele Firmen haben diese Aufgabe bereits als Managementaufgabe verstanden. Kleine und mittlere Unternehmen stehen hier aufgrund weniger Mitarbeiter und begrenztem Gestaltungsspielraum vor einer großen Herausforderung. Dennoch gilt, dass die Gesundheitsförderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer einen Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft ist.
Am Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) kann sich jeder beteiligen: Sowohl Unternehmensleitung als auch Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte sowie Betriebs- und Werksärzte. Wichtige Ansprechpartner sind die gesetzlichen Krankenkassen, die den Zugang zu notwendigem Wissen und Informationen erleichtern - Damit der Schritt zur Gesundheitsförderung im Unternehmen gelingt.
Grundlage des BGM sind drei Säulen
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG) und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) jeweils mit gesetzlicher Verpflichtung für Arbeitgeber. Die dritte Säule bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Betrieblichen Gesundheitsförderung .
Die synergetische Kombination der drei BGM-Säulen stellt für Unternehmen eine nachhaltige Investitionsmöglichkeit in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter dar.
Das BGM verbindet die Aktivitäten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mit den Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Somit werden Gesundheitsaspekte systematisch in die Unternehmensstrategie eingearbeitet. Auf Basis einer Gesamtkonzeption werden gesundheitsbezogene Maßnahmen geplant, durchgeführt und bewertet. Besonders hilfreich ist eine Verknüpfung mit den gesetzlich verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen für jeden Mitarbeiter, sodass ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess in Richtung gesundheitsgerecht gestalteter Arbeitsbedingungen angestoßen und stetig evaluiert werden kann. Durch die Verankerung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in einem Unternehmen werden alle Mitarbeiter erfasst, sodass sich die Identifikation der Belegschaft mit dem Unternehmen verfestigt. Wir bieten Sprechstunden "Betriebliches Gesundheitsmanagement – zwischen Pflicht und Kür" an. Melden Sie sich an.
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AUG)
Ist der rechtlich verpflichtende Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefährdungen. Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) . Es verpflichtet die Arbeitgeberinnen und die Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Das Arbeitsschutzgesetz wird durch eine Reihe von Arbeitsschutzverordnungen konkretisiert, beispielsweise:
- für sichere Arbeitsstätten- und Arbeitsplatzgestaltung,
- für Lärmschutz,
- zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV),
- zur Lastenhandhabung (LasthandhabV),
- für den Umgang mit Gefahrstoffen oder Biostoffen.
- für die Produktsicherheit (Produktsicherheitsgesetz)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitgebende sind verpflichtet, länger erkrankten Angestellten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Damit soll Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert werden. Das Angebot kann von den Beschäftigten angenommen werden.
Gesetzliche Grundlage BEM: § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
BGF-Maßnahmen sind freiwillig. des Betriebes zum Abbau von Fehlbelastungen und zur Förderung gesunder Verhaltensweisen am Arbeitsplatz sowie zur Stärkung gesundheitsförderlicher Faktoren. Hierbei geht es darum, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass es für den Erhalt der Gesundheit förderlich ist.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung unterscheidet man zwischen Maßnahmen, die auf das Verhalten von Menschen ausgerichtet sind (Verhaltensprävention) und Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen und die Unternehmenskultur betreffen (Verhältnisprävention). Oft ist eine klare Trennung in der Praxis nicht möglich und auch nicht sinnvoll, da die Bereiche sich gegenseitig beeinflussen.
DIN-Norm SPEC 91020
Durch die DIN-Norm SPEC 91020 wurden Anforderungen an ein Betriebliches Gesundheitsmanagement festgelegt. Sie ermöglicht es, betriebliche Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse so zu entwickeln, dass das Unternehmen in allen Bereichen gesundheitsgerecht und leistungsfördernd gestaltet ist. Die Anforderungen sind dabei auf alle Organisationen anwendbar, unabhängig von Größe, geografischen, kulturellen und sozialen Bedingungen und der Art der Branche oder der hergestellten Produkte und gehen über die Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz hinaus. Die Norm dient der Unternehmensführung als Leitlinie, um den Erfolg einzelner Maßnahmen bewerten zu können und nachhaltig in die Unternehmensentwicklung einzuarbeiten.