Ergänzung zum Ausbildungs- / Umschlungsvertrag

Vertragszusatz für Berufe mit Wahlqualifikationen (WQ)

Die aus der Ausbildungsverordnung des Ausbildungsberufes vorgeschriebene Auswahl und Anzahl an "Wahlqualifikationen - WQs" (Schwerpunktgebiete während der Berufsausbildung -  die für die mündliche Abschlussprüfung relevant sind) müssen bereits im Berufsausbildungsvertrag / Umschulungsvertrag mit dem Auszubildenden vereinbart werden.
Wurde diese Vereinbarung im Vertrag versäumt oder die ursprüngliche WQ-Auswahl soll nachträglich geändert werden (spätestens ein Jahr vor dem vertraglichen Ausbildungsende möglich), so kann dies mit einem Vertragszusatz, ergänzend zum Berufsausbildungsvertrag, mit dem Auszubildenden vereinbart und der IHK mitgeteilt werden.

Laden Sie hierzu den entsprechenden Vertragszusatz herunter und drucken diesen in 2-facher Ausfertigung zur schriftlichen Vereinbarung mit Ihrem Auszubildenden aus. Eine Kopie der unterschriebenen Zusatzvereinbarung senden Sie anschließend per E-Mail oder per Post an einen IHK-Ansprechpartner.

Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationen: