Gewerbeabfall hochwertig verwerten - Stoffkreisläufe schließen
Seit dem 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Sie stellt die Weichen für eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft im gewerblichen Bereich. Im Zentrum steht die konsequente Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie – mit einem klaren Vorrang für das Recycling. Gewerbliche Abfallerzeuger sind verpflichtet, Abfälle möglichst getrennt zu erfassen und hochwertig zu verwerten. Nicht vermeidbare Abfallgemische müssen in zertifizierten Vorbehandlungsanlagen aufbereitet werden, die strenge Anforderungen an die Sortierqualität erfüllen müssen.
Zwei Jahre GewAbfV – Zeit für eine Bilanz
Am 29. August 2019 zog der Umweltausschuss der IHK Ostbrandenburg eine erste Bilanz über die Umsetzung der Verordnung. Das Ergebnis: Die praktische Umsetzung läuft noch nicht rund. In einem Themenblatt (das Themenblatt kann auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden) hat die IHK zentrale Kritikpunkte und Forderungen formuliert:
- Entlastung kleiner Abfallerzeuger: Die IHK fordert eine klare Jahresmengenschwelle in der Verordnung, um kleinere Betriebe vor unverhältnismäßigem bürokratischem Aufwand zu schützen.
- Technologieneutralität: Unternehmen sollen selbst entscheiden können, mit welchen Technologien sie die geforderten Verwertungsquoten erreichen. Vorgaben oder gar Empfehlungen zu konkreten Verfahren lehnt die IHK ab.
- Bessere Rahmenbedingungen für Sekundärrohstoffe: Damit Recyclingmaterialien verstärkt zum Einsatz kommen, braucht es klare rechtliche und wirtschaftliche Anreize.
- Förderung von Innovationen: Investitionen in moderne Sortier- und Recyclingtechnik müssen durch geeignete Förderinstrumente unterstützt werden.
Genehmigungsverfahren beschleunigen – Effizienz durch Kooperation
Ein weiteres zentrales Thema für die Kreislaufwirtschaft ist die Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren – ein Bereich, in dem die IHK Ostbrandenburg ebenfalls aktiv ist. Bereits 2008–2010 hatte eine Arbeitsgruppe aus Umweltministerium, Landesumweltamt und Wirtschaft erste Maßnahmen wie Genehmigungsleitfäden, digitale Antragstools (z. B. ELiA) und sogenannte Genehmigungslotsen etabliert.
Nach zehn Jahren wurde 2019 Bilanz gezogen – mit teils ernüchternden Ergebnissen. Eine Unternehmensumfrage ergab klare Handlungsfelder:
- Digitalisierung vorantreiben: Unternehmen fordern ein vollständig elektronisches Antragsverfahren. Die IHK appelliert an die Politik, die rechtlichen und technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
- Nachforderungen reduzieren: Wiederholte Nachforderungen von Unterlagen verzögern Verfahren erheblich. Es braucht klare Strategien in den Behörden, um diese Praxis zu optimieren.
- Transparenz im Verfahren: Antragsteller wünschen sich eine elektronische Nachverfolgung des Bearbeitungsstandes – eine Möglichkeit, die technisch längst realisierbar wäre.
- Fachkompetenz nutzen: Für komplexe Verfahren empfiehlt die IHK den frühzeitigen Einsatz externer Umweltfachleute, um die Qualität der Anträge zu sichern und Genehmigungsprozesse zu verkürzen.
Gemeinsam Lösungen gestalten
Effiziente und rechtssichere Verfahren nützen Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen. Deshalb setzt sich die IHK Ostbrandenburg in enger Zusammenarbeit mit Behörden und Unternehmen für pragmatische Lösungen ein. Wer eigene Vorschläge zur Optimierung einbringen möchte, ist herzlich eingeladen, mit der IHK in Kontakt zu treten.