Gewerbeabfall hochwertig verwerten - Stoffkreisläufe schließen

Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Kernstück ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können.
Am 29. August 2019 zog der Umweltausschuss der IHK Ostbrandenburg eine Bilanz über die ersten zwei Jahre der neuen Verordnung und stellt fest, dass noch vieles im Argen liegt und dringend Korrekturen erforderlich sind. Die wichtigsten Punkte sind in einem IHK-Themenblatt zusammengefasst. Unter anderem fordert die IHK:
  • Festlegung einer konkreten Jahresmengenschwelle in der Verordnung, um kleine Abfallerzeuger zu entlasten.
  • Keine Technologievorgaben (auch nicht als Empfehlung) in der Verordnung. Das Erreichen der Quoten muss dem Innovationsvermögen der Unternehmen überlassen bleiben.
  • Rahmenbedingungen für den Einsatz von Sekundärrohstoffen müssen verbessert werden.
  • Geeignete Förderinstrumente für Innovation und Investition.