Ländliche Neuordnung
Die Ländliche Neuordnung (Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Bodenordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz) leistet als gesetzliche Pflichtaufgabe und als Instrument zur Umsetzung der integrierten ländlichen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft und trägt wesentlich zur Erhöhung der Umwelt- und der Lebensqualität im ländlichen Raum bei.
Verfahren der Ländlichen Neuordnung werden zudem eingesetzt, um:
- Landnutzungskonflikte zu lösen (bei konkurrierenden Ansprüchen an die Nutzung einer Fläche; z.B. Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerentwicklung, Infrastrukturvorhaben),
- Verteilung des Landverlustes bei umfangreicher Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke im Rahmen öffentlicher Großbauvorhaben zu ermöglichen,
- landeskulturelle Nachteile zu beseitigen (zum Beispiel Zerschneidung von Flächen durch Wegtrassierung),
- Maßnahmen zum Hochwasserschutz und Wasserrückhalt zu unterstützen,
- den Grund und Boden der Braunkohlefolgelandschaften neu zu ordnen und damit Entwicklungen und Investitionen im Ländlichen Raum zu fördern,
- getrenntes Gebäude- und Bodeneigentum zusammenzuführen (Schaffung konformer Rechtsverhältnisse nach Bürgerlichem Gesetzubuch BGB).
Verbesserung der Agrarstruktur, Umwelt und Lebensqualität
Die Flurbereinigung trägt zur Verbesserung der strukturellen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft auf dem Lande, zum Erhalt und zur Erhöhung des Einkommens der ländlichen Bevölkerung sowie zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen bei. Das Flurbereinigungsprogramm für das Land Brandenburg ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Verwaltung zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Es bestimmt den Rahmen für die Tätigkeit des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) sowie der Teilnehmergemeinschaften als untere Flurbereinigungsbehörden.
Die Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg wird als Träger Öffentlicher Belange über die Verfahren informiert und um entsprechende Stellungnahme gebeten. Wir informieren Sie auf der Seite Aktuelle Planungen.