Regionale Planungsgemeinschaften
Die Regionalplanung im Land Brandenburg wurde fünf Regionalen Planungsgemeinschaften übertragen. In diesen Planungsgemeinschaften sind jeweils mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zusammengefasst. Sie liegen tortenstückartig rund um Berlin, wobei jede Planungsgemeinschaft mit einem Teil ihres Gebietes an die Berliner Stadtgrenze und auch an die äußere Landesgrenze anschließt.
Die Regionalplanung ist kommunal verfasst. Mitglieder der Regionalversammlung als Organ der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Landräte, Bürgermeister der Städte mit mindestens 5.000 Einwohner sowie von den Kreistagen benannte Regionalräte. Die gesetzliche Grundlage für die Regionalplanung ist das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie das Regionalplanungsgesetz des Landes Brandenburg.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften erstellen unter anderem Regionalpläne als Teil der Landesplanung und definieren damit die Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung in den Regionen. Die Regionalpläne sind bei allen Planungen zur Unternehmensansiedlung, bei Verlagerungen oder räumlichen Erweiterungen von Unternehmen zu berücksichtigen.
Im Land Brandenburg wurden insgesamt fünf Planungsregionen etabliert. Im IHK-Bezirk Ostbrandenburg liegen die Regionalen Planungsgemeinschaften Oder-Spree (Landkreise Märkisch-Oderland, Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)) und Uckermark-Barnim (Landkreise Uckermark und Barnim).
Die IHK Ostbrandenburg nimmt zum einen als beratendes Mitglied an den Regionalversammlungen teil. Darüber hinaus wird die IHK Ostbrandenburg in ihrer Funktion als Träger der Öffentlichen Belange der Wirtschaft auch formell an der Planung beteiligt und bringt sich damit in die Arbeit von Fachausschüssen der Regionalen Planungsgemeinschaften ein.