Die Zukunft der Freizeitwasserstraßen

Seit 2012 ist das Bundeswasserstraßennetz in Haupt- und Nebenwasserstraßen unterteilt. Damit einher geht eine beträchtliche Ungewissheit über die Zukunft der Nebenwasserstraßen. Denn finanzielle Mittel für die Gewässerinfrastruktur und für das Schleusenpersonal stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung, werden aber nun anhand der Kategorisierung priorisiert.

Kategorisierung der Bundeswasserstraßen

2012 nahm das Bundesverkehrsministerium eine Unterteilung des Bundeswasserstraßennetzes in Hauptwasserstraßen und Nebenwasserstraßen auf Grundlage der transportierten Güter auf dem Wasserweg. Wasserstraßen mit geringfügigen Güterschiffsverkehr (Transportmenge weniger als 600.000 t/Jahr) werden als Nebenwasserstraßen geführt und entsprechend nachrangig gegenüber den Hauptwasserstraßen finanziell und personell durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung verwaltet.
Insbesondere in Ostdeutschland hat sich auf Wasserstraßen mit wenig bis gar keinem Güterschiffsverkehr der Wassersport und Wassertourismus entwickelt. Unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Investitionsstau, fehlender Aus- und Erweiterungsbau) sind die Chancen zur Entwicklung und Ausschöpfung des Potenzials des Wassertourismus und auch der Güterschifffahrt nicht gegeben.

Wassertourismuskonzept des Bundesverkehrsministeriums

Mit der Erstellung und Veröffentlichung des Wassertourismuskonzeptes bekannte sich das Bundesverkehrsministerium 2016 zum Wassersport und Wassertourismus auf Nebenwasserstraßen. Es hat die wirtschaftliche Bedeutung der Branche und die damit verbundene regionale Entwicklung registriert. Das Konzept sollte daher der Schaffung organisatorischer, personeller und finanzieller Voraussetzungen für die Nebenwasserstraßen dienen, in dem ein zweiter Haushalt geschaffen wird.
Eine ursprünglich vorgesehene Entwidmung von Bundeswasserstraßen konnte abgewandt werden: Alle Bundeswasserstraßen bleiben im Eigentum des Bundes. Das Wassertourismuskonzept ist darauf ausgerichtet, Bundesländer, Kommunen und Kreise an den Kosten zu beteiligen. Aus Sicht des Bundesverkehrsministeriums ist die Belange des Wassertourismus nicht Aufgabe der Schifffahrts- und Wasserstraßenverwaltung. Ohne diese Einbeziehung "Dritter" wird das Bundesverkehrsministerium die Nebenwasserstraßen lediglich auf "Sparflamme" pflegen.

Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland"

Seit 2015 dient das gemeinsam vom Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium erarbeitete Bundesprogramm der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und wird den neuen Anforderungen an die Wasserstraßen im Sinne der Freizeitnutzung gerecht. Neben der Renaturierung von Fließgewässern sollen auch Aspekte des Natur- und Gewässerschutzes, der Hochwasservorsorge, des Wassersports und Wassertourismus und der Erholung gleichermaßen Berücksichtigung finden. Für die Umsetzung stellt das Bundesverkehrsministerium jährlich ca. 50 Mio. Euro plus 15 Mio. Euro für Maßnahmen an Auen sowie ihr fachliches Know-How (durch die WSV) bereit.
Bis zum Jahr 2030 will das Bundesverkehrsministerium die Durchlässigkeit aller Gewässer realisieren - das gilt für Fisch und Mensch. Regionale Entwicklungskonzepte, die den Anforderungen an die verkehrlichen Belangen, Wassersport und Wassertourismus, Natur- und Gewässerschutz und an den Hochwasserschutz gerecht werden, sind Voraussetzungen für eine zukunftsfähige Entwicklung des Wassertourismus und der Regionen.

Wassertourismusstudie des Bundeswirtschaftsministeriums

Als Antwort auf die bisherigen Entwicklungen und Entscheidungen des Bundesverkehrsministeriums hat das Bundeswirtschaftsministerium 2016 "Die wirtschaftlichen Potenziale des Wassertourismus in Deutschland" untersuchen lassen. In der Studie wird die Bedeutung des Wassersports und Wassertourismus deutlich: Mehr als 4,2 Milliarden Euro pro Jahr werden an Bruttoumsatz durch die Branche generiert. Sie sind eine tragende wirtschaftliche Säule, sichern Einkommen und Beschäftigung. Die regionale Entwicklung und Lebensräume erfahren positive Effekte.

Das Bundeswasserstraßengesetz

Mit der Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes sind seit 2021 Bundeswasserstraßen, die vorrangig der Freizeitschifffahrt dienen, denen für Güterschifffahrt gleichgestellt. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist zukünftig ebenso verantwortlich für die Instandsetzung der dem allgemeinen Verkehr dienenden als auch für die freizeitlich genutzten Wasserstraßen.
Damit geht eine langjährige Forderung der IHKs des Landes Brandenburgs und ihrer Partner in Erfüllung. Weiterhin hat der Priorisierungserlass, wonach Instandsetzung, Instandhaltung und Investitionen vorrangig an Hauptwasserstraßen zu erfüllen sind, Bestand.

Der Masterplan Freizeitschifffahrt

Um der Bedeutung der Bundeswasserstraßen für Freizeitverkehr weiter gerecht zu werden und die Entwicklungspotenziale des Wassertourismus nicht zu bremsen, entwickelte das Bundesverkehrsministerium 2020 – 2022 mit Partnern eine zukunftsfähige Strategie für die Freizeitschifffahrt: den Masterplan Freizeitschifffahrt.
Während der Masterplan Binnenschifffahrt den Güterverkehr in den Blick nimmt, richtet das BMVI durch den Masterplan Freizeitschifffahrt den strategischen Fokus auf die Sport- und Freizeitschifffahrt sowie den Wassertourismus im Binnenbereich.
Die Freizeitschifffahrt hat sich zu einem gewichtigen Wirtschaftsfaktor in Deutschland entwickelt. Ihre Anforderungen und Bedürfnisse sind in den letzten Jahren gestiegen, ebenso wie die Relevanz des Umwelt- und Naturschutzes und die Herausforderungen des Klimawandels. Darüber hinaus werden auch technologische Entwicklungen, wie Automatisierung und Digitalisierung in der Freizeitschifffahrt immer wichtiger.
All dies erfordert mit Blick auf die vielfältigen Nutzungen der Bundeswasserstraßen durch Sport- und Freizeitschifffahrt die Fortentwicklung des Wassertourismuskonzeptes hin zu einer neuen abgestimmten Strategie, vor allem für die Nebenwasserstraßen.
Der Masterplan Freizeitschifffahrt fasst diese Anforderungen in Handlungsfeldern zusammen.
Handlungsfelder:
  • Bedarfsgerechte und nutzungsorientierte Infrastruktur
  • Nutzungsorientierte und ökologisch verträgliche Schifffahrt
  • Digitalisierung
  • Umwelt
  • Kommunikation und Kooperation
Weitere Informationen zum Masterplan für Freizeitschifffahrt auf der Webseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).