Die Firmenvoranfrage und der Weg zum "richtigen" Firmennamen
Der Name eines Unternehmens ist ein wichtiger Teil seines öffentlichen Auftritts. Viele Unternehmer haben sehr konkrete Vorstellungen über ihren Wunschnamen. Er kann Ausdruck ihrer Persönlichkeit, ihrer Produkte oder einfach nur originell sein. Ist der Unternehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB), sind der Phantasie jedoch Grenzen gesetzt. Bei der Wahl des Namens (= Firma) sind die rechtlichen Anforderungen v.a. aus §§ 18 und 30 HGB zu beachten.
1. Schritt: Kreativ werden
Eine Firma kann sich aus Namen, Sachbezeichnungen, Ortsangaben oder Phantasiebegriffen zusammensetzen. Sie muss jedoch Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen, darf nicht irreführen und muss einen Rechtsformzusatz führen.
Kennzeichnung
Eine Firma muss individualisiert sein, d.h. sich von anderen abheben und einprägsam sein.
Allgemeinbezeichnungen, wie "Hausverwaltung KG” oder “Möbelhaus GmbH” sind ohne ergänzenden Zusatz hierfür nicht geeignet. Unterscheidungskräftige Zusätze können z.B. Kombinationen aus drei Buchstaben (“HVG Hausverwaltung KG”), eine Phantasiebezeichnung (“Garant Möbelhaus GmbH”) oder ein Gesellschaftername (“Schiller Möbelhaus GmbH”) sein. Nicht ausreichend ist ein weiterer Allgemeinbegriff (“Handel & Reparatur OHG”). Grundsätzlich genügt auch eine geografische Bezeichnung nicht (“Hausverwaltung Erkner KG”).
Bei der Wahl eines Phantasiebegriffs ist darauf zu achten, dass die Firma ein aussprechbares und einprägsames “Klangbild” hat. Eine “YxCVbN GmbH” wird von der IHK daher als problematisch angesehen.
Unterscheidbarkeit
Eine Firma muss sich von den übrigen Firmen in der selben politischen Gemeinde deutlich unterscheiden, damit dem Rechtsverkehr eine eindeutige Zuordnung des Vertragspartners möglich ist.
Rechtsformzusätze genügen für eine Unterscheidbarkeit nicht. Eine “Müller GmbH” ist also nicht möglich, wenn es schon einen “Müller e.K.” gibt. Auch eine nur geringfügige Abweichung führt nicht zur Unterscheidbarkeit, wie das Beispiel “AHI Finanzdienstleistung GmbH” und “AHI Finanzdienstleistungen GmbH” zeigt.
Irreführungsverbot
Der Geschäftsverkehr darf durch Angaben in der Firma nicht in die Irre geführt werden. Bei der “Thomas Schulz OHG” muss das Unternehmen auch einen Bezug zu einem Thomas Schulz haben. Unzulässig ist beispielsweise die Firma ABC Handels GmbH, wenn das Unternehmen lediglich Beratung durchführt. Auch die Firma XYZ Beratung Berlin KG ist irreführend, wenn die Gesellschaft in Frankfurt (Oder) ansässig ist und hier in das Handelsregister eingetragen werden soll. Bei einer Firma, die die Begriffe “Gruppe”, “Team” oder “Verbund” enthält, geht der Rechtsverkehr von einem Unternehmen aus, welches von mehreren Personen geführt wird. Ein Einzelkaufmann ist keine Gruppe und darf die genannten Begriffe nicht im Namen verwenden.
Rechtsformzusatz
Aus der Firma muss sich die Rechtsform ergeben. Daher muss der Name den Zusatz “e.K.”, “OHG”, “KG”, “GmbH”, “UG (haftungsbeschränkt)”, “eGbR” etc. enthalten.
Praktikabilität
Die Firma muss auf jedem Geschäftsbrief, in jedem Formular etc. angegeben werden. Bei einer “Mayer-Müller-Schulze Transporte, Handel, Haus- und Gartenservicegesellschaft mit beschränkter Haftung” wäre ein kürzerer Name in dieser Hinsicht sicher angenehmer.
2. Schritt: Recherchieren
Hinweise darauf, ob es die gewünschte Firmierung oder ähnlich lautende Namen bereits gibt und ob ggf. Rechte Dritter (z.B. Marken) verletzt werden, erhält man durch eine Recherche bei
- dem Unternehmensregister
- dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie
- einer Suchmaschine (Google, Bing etc.)
- und bei international agierenden Unternehmen beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt.
3. Schritt: Den Unternehmensgegenstand richtig formulieren
Der Unternehmensgenstand sollte aussagekräftig und konkret formuliert sein. Der Gegenstand muss detailliert die Tätigkeiten wiedergeben, die das Unternehmen ausführt. Ungenaue Tätigkeitsbeschreibungen, wie „Erbringung von Beratungs- und Vermittlungsleistungen, Handel mit Waren verschiedener Art“ etc., stoßen auf Bedenken.
4. Der Tipp: Die Firmenvoranfrage
Tipp: Um nachträgliche Beanstandungen und kostspielige Änderungen zu vermeiden sowie die Eintragung im Handelsregister zu beschleunigen, können Sie die geplante Firma schon im Vorfeld schriftlich mit der Industrie- und Handelskammer abstimmen. Dafür können unser Online-Formular Firmenvoranfrage nutzen. Dieser Service ist für unsere Mitgliedsunternehmen und für Existenzgründer im Bezirk der IHK Ostbrandenburg kostenfrei.