Die richtige Finanzierung zum Finanzierungsanlass!

Ihr Ziel ist es, das eigene Unternehmen erfolgreich zu führen und Sie machen sich Gedanken über die Finanzierung? Für verschiedene Finanzierungsphasen, zum Beispiel um Gründungen den Start zu erleichtern oder Unternehmensziele zu unterstützen, gibt es verschiedene Angebote. Hier beleuchten wir einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Finanzierungsphasen und Finanzierungsquellen

Finanzierungsanlass: Was wird benötigt? Investive Förderung: Es soll etwas Neues begonnen oder etwas Bestehendes erweitert werden!

Aus einer Idee entsteht (oder wächst) ein Unternehmen. In dieser Phase wird oft durch Eigenmittel oder Banken und öffentliche Fördermittel finanziert. Eine entscheidende Rolle kommt hier dem Konzept bzw. Business-Plan zu. Denn ohne vollständiges und überzeugendes Planungskonzept kann kein Unternehmer seine Ideen einem Finanzierungspartner vermitteln. Das kostenfreie Planungstool, die Unternehmenswerkstatt, unterstützt bei der Konzeptentwicklung.

Finanzierungsanlass: Was wird benötigt? Operative Finanzierung: Sind es laufende Mittel, die für Liquidität und Stabilität im Unternehmen sorgen?


Mit den Entwicklungen und Veränderungen des Marktes verändern sich auch die Anforderungen an die Unternehmensfinanzierung. Dieser Anpassungsbedarf kann mit operativem und/oder investivem Aufwand verbunden sein. Unterstützung bei der Klärung der Frage zu Finanzierungsphasen und -quellen gibt das kostenfreie Planungstool, die Unternehmenswerkstatt, einschließlich individuellem Ansprechpartner.

Wenn mit dem Plan Klarheit besteht, welcher Bedarf gedeckt werden soll, ist als Nächstes zu klären, aus welchen Finanzierungsquellen der Bedarf zu decken ist: Grundsätzlich zu unterscheiden ist hier zwischen Eigenkapital und Fremdkapital.

Das Eigenkapital des Unternehmens ist die einfachste und flexibelste Finanzierungsquelle. In den meisten Fällen reicht diese aber nicht aus, um zum jeweiligen Zeitpunkt den Gesamtbedarf zu decken. Der Unternehmer schaut sich nach Eigenkapitalgebern um, die sein Vorhaben mitfinanzieren, unter Umständen dann aber auch bei der Umsetzung des Vorhabens mitreden wollen.

Alternativ oder ergänzend kann der Unternehmer auch eine Fremdfinanzierung anstreben.

Aus sehr unterschiedlichen Gründen und Motivationen können externe Personen, Unternehmen und Institutionen Fremdkapitalgeber für ein Unternehmen sein. Allen gemein ist, dass sie das Geld dem Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum ausgeben, dies an Bedingungen knüpfen und im Übrigen keinen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben. Die Aufgabe des Unternehmers ist es, herauszufinden, welche Art der Fremdfinanzierung am besten zu seinem Vorhaben passt. Die Entstehung des Finanzierungsplanes begleiten wir in der Unternehmenswerkstatt. Zur Strukturierung Ihres Vorhabens empfehlen wir auch ein individuelles Beratungsgespräch.

Öffentliche Fördermittel

Gründen, Investieren oder auch die Unternehmensnachfolge sichern – eine Vielzahl von öffentlichen Fördermöglichkeiten stehen als Darlehen, Zuschuss oder zweckgebundene Leistungen zur Verfügung. Alle sind an spezielle Förderziele, Voraussetzungen, Kriterien und Rahmenbedingen gebunden. Hier ein erstes Beispiel:

Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist eine der zentralen Fördermöglichkeiten für Gründer. Dieses Programm richtet sich an Arbeitssuchende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten. Ziel des Gründungszuschusses ist es, den Lebensunterhalt während der Anfangsphase der Selbstständigkeit (ALG I) zu sichern. Die Unterstützung kann bis zu 9 Monate lang gewährt werden und ermöglicht es Gründern, sich auf den Aufbau ihres Unternehmens zu konzentrieren, ohne sich um ihre finanzielle Sicherheit sorgen zu müssen. Weitere Informationen finden Sie bei der Agentur für Arbeit und Ihrem zuständigen Ansprechpartner. Eine ausführliche Darstellung haben wir in einem Artikel zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit hinterlegt.

Förderungen durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg

Ein Überblick über die wichtigsten Angebote der ILB für das Land Brandenburg:
  1. GRW-Zuschüsse (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur):

    Förderung von Investitionen: Sie unterstützen Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionsprojekten, um beispielsweise neue Produktionsstätten zu errichten, Maschinen und Ausrüstung zu erwerben oder bestehende Betriebe zu modernisieren.

    Schaffung von Arbeitsplätzen: Die Zuschüsse sollen die Schaffung neuer Arbeitsplätze in benachteiligten Regionen fördern.

    Förderung von Innovation: Sie können zur Entwicklung neuer Technologien und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

    Unser Kammerbezirk Ostbrandenburg ist durch die Grenze zu Polen Höchstfördergebiet.
  2. Förderdarlehen "Brandenburg Go":

    Bereitstellung von Kapital: Dieses Darlehen bietet jungen Unternehmen finanzielle Mittel zur Umsetzung von Investitionsprojekten zur Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells.

    Zinsgünstige Finanzierung: Die Zinskosten für das Darlehen sind gegenüber Marktkonditionen durch die ILB verbilligt.

    Förderung durch Bürgschaftsübernahme: Die Bürgschaftsbank Brandenburg übernimmt bis zu 80% des Ausfallrisikos für dieses Darlehen bei Zusage durch die finanzierende Bank.

Bürgschaftsbank und MBG im Land Brandenburg

Die Bürgschaftsbank Brandenburg unterstützt Gründer mit einer Ausfallbürgschaft. Nach dem Grundsatz: gute Konzepte sollen an fehlenden Sicherheiten nicht scheitern, prüft die Bürgschaftsbank das Gründungskonzept und entscheidet dann darüber, ob sie der finanzierenden Bank für das Gründungsvorhaben eine Ausfallbürgschaft bis zu 80% der Kredit-/Darlehenssumme gewährt.
1. klassische Ausfallbürgschaft: Zusammen mit der finanzierenden Bank beantragt das Unternehmen die Kreditrisikoübernahme bis zu 80% der Fremdfinanzierungssumme.
2. Bürgschaft ohne Bank (BoB): Das Unternehmen beantragt bei der Bürgschaftsbank ohne Einbindung einer finanzierenden Bank die Übernahme einer Ausfallbürgschaft bis 80% der Fremdfinanzierungssumme für ein Investitionsvorhaben. Bei positiver Entscheidung erhält das Unternehmen die Bürgschaftsurkunde und kann diese wie eine zusätzliche Sicherheit bei Finanzierungsgesprächen mit Banken einsetzen.
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg stellt Eigenkapital bereit. Über stille Beteiligungen ist sie ein langfristiger Partner von Gründern, denen für ihr Vorhaben Eigenkapital fehlt, das sie nicht auf anderen Wegen einwerben können.

Gründen in Brandenburg

Gründen in Brandenburg ist die zentrale Plattform für alle Gründer in Brandenburg. Im Rahmen dieser Initiative können Gründungswillige, die erstmalig, vollerwerblich selbständig tätig sein wollen, eine kostenlose Förderung auf ihrem Weg in die Selbständigkeit in Anspruch nehmen. Diese Förderung beinhaltet ein mehrtägiges Seminar zu den Grundlagen für die Selbständigkeit sowie die individuelle Begleitung bei der Erarbeitung des Gründungskonzeptes durch einen qualifizierten Gründungsberater.

Möglichkeiten der KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die Förderbank des Bundes. Neben vielen anderen Aufgaben ist sie auch für die Förderung von Existenzgründungen deutschlandweit zuständig.
1.ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge:
Seit dem 1. November 2024 gibt es ein ERP-Programm, das nach zweijähriger Pause in geänderter Version wieder verfügbar ist. Das ehemalige ERP-Programm Kapital für Gründung ist jetzt als ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge vom Antragsteller über die finanzierende Geschäftsbank bei der Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes zur Kreditentscheidung und Verbürgung zu beantragen. Bei positiver Kreditentscheidung der Bürgschaftsbank und der Geschäftsbank reicht die Geschäftsbank die Unterlagen zur Refinanzierung bei der KfW ein und erhält die Mittel zur Weiterleitung an den Kreditantragsteller ausgezahlt. Die Konditionen des Darlehens sind weiterhin sehr attraktiv und stehen Gründern, Nachfolgern und Unternehmern bis 5 Jahre nach Gründung zur Verfügung. Die detaillierten Darlehensbedingungen rufen Sie über die Internetseite der KfW ab.
2. ERP-Gründerkredit – Startgeld:
Finanzierung von Gründungs- und Festigungsaufwendungen: Investitionen und laufende Kosten, die mit der Gründung im Haupt- oder Nebenerwerb entstehen oder durch Festigungsaktivitäten bis 5 Jahre nach Gründung anfallen, werden gefördert.
Konditionen: Bis zu 125.000 EUR und davon 50.000 EUR Betriebsmittel können pro Antragsteller gewährt werden. Es ist kein Eigenkapital erforderlich und die KfW übernimmt gegenüber der finanzierenden Bank 80% des Kreditrisikos. Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt.
3. ERP-Förderkredit – KMU:
Finanzierung von Aufwendungen ab der Gründung: Ab der Gründung eines Unternehmens im Haupt- oder Nebenerwerb können Aufwendungen für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. EUR und einer Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. EUR gefördert werden.
Konditionen: Bis zu 25 Mio. EUR werden zu 100% für Investitionen und laufende Kosten finanziert. Das Darlehen wird zu 100% ausgezahlt.
Fazit: Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten in Brandenburg
Die Finanzierung eines Vorhabens kann eine Herausforderung sein, aber in Brandenburg stehen zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Es lohnt sich, die verschiedenen Möglichkeiten zu erkunden und herauszufinden, welche Variante am besten zu Ihrem Vorhaben passt. Die IHK Ostbrandenburg und andere regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen können Ihnen bei der Identifizierung und Beantragung der richtigen Förderungen behilflich sein. Mit der passenden finanziellen Unterstützung können Sie Ihre Geschäftsidee in die Realität umsetzen und mit Ihrem Unternehmen durchstarten.