Geschäftsvisa - Entsendung
© Bene Images
Wenn deutsche Unternehmen Mitarbeiter ins Ausland entsenden, verlangen ausländische Botschaften in Deutschland – sofern eine Visumspflicht besteht – häufig ein von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigtes Entsendungsschreiben. Darin muss das eingeladene deutsche Unternehmen unter anderem verschiedene Angaben leisten und zusichern, alle Kosten für die Reise zu übernehmen.
Die IHK bestätigt auf solchen Entsendungsschreiben die IHK-Mitgliedschaft des Unternehmens. Dieses Entsendeschreiben dient den Visastellen der Gastländer als Nachweis dafür, dass das deutsche Unternehmen, die laut Entsendungsschreiben die Kosten übernimmt, auch tatsächlich existiert.
Die IHK bestätigt auf solchen Entsendungsschreiben die IHK-Mitgliedschaft des Unternehmens. Dieses Entsendeschreiben dient den Visastellen der Gastländer als Nachweis dafür, dass das deutsche Unternehmen, die laut Entsendungsschreiben die Kosten übernimmt, auch tatsächlich existiert.
Entsendungsschreiben deutscher Mitarbeiter ins Ausland
Um ein Entsendungsschreiben von Ihrer IHK Ostbrandenburg bescheinigen zu lassen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen auf dem Firmenbogen und von einer bevollmächtigen Person Ihres Unternehmens unterschrieben im Original:
- wer reist: vollständiger Name, Anschrift sowie Angabe der Reisepassnummer des zu Entsendenden
- wer ist Gastgeber/Einladender/Geschäftspartner: vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens im Ausland
- was ist der Reisezweck: Messe, Montage, Geschäftsreise o.ä.
- wie lange bzw. wie oft soll gereist werden