Geschäftsvisa - Einladung
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Wenn ein Geschäftspartner aus dem Ausland nach Deutschland eingeladen wird, verlangen die deutschen Botschaften vor der Erteilung eines Visums oft die Vorlage einer offiziellen Einladung. Bei dem Verfassen solcher Einladungsschreiben sollten die gastgebenden Unternehmen grundsätzlich einige formale Regeln beachten, damit es bei der Visaerteilung nicht zu Verzögerungen kommt oder zu Problemen führt.
Dieses Einladungsschreiben wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und der deutschen Botschaft als Nachweis dafür, dass die Firma, die sich unter Umständen zur Übernahme von Kosten verpflichtet hat, wirklich existiert bzw. das der eingeladene Gast tatsächlich in geschäftlicher Zweckbeziehung zu dem deutschen Gastgeber steht.
Dieses Einladungsschreiben wird von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und der deutschen Botschaft als Nachweis dafür, dass die Firma, die sich unter Umständen zur Übernahme von Kosten verpflichtet hat, wirklich existiert bzw. das der eingeladene Gast tatsächlich in geschäftlicher Zweckbeziehung zu dem deutschen Gastgeber steht.
Einladungsschreiben für ausländische Geschäftsreisende
Um ein Einladungsschreiben von Ihrer IHK Ostbrandenburg bescheinigen zu lassen, benötigen wir folgende Angaben von Ihnen auf dem Firmenbogen und von einer bevollmächtigten Person Ihres Unternehmens unterschrieben im Original:
- Betreff: Visa-Erteilung
- Name und vollstänidge Anschrift des Unternehmens im Partnerland verbunden mit der Angabe, dass es sich um einen Geschäftspartner handelt
- vollständiger Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer sowie genaue Funktion des Mitarbeiter, für den das Visum ausgestellt werden soll
- detaillierte Begründung des Reisezwecks und Beschreibung der Geschäftsbeziehung
- Dauer des Besuchs mit Datum der Ein- und Ausreise:
- bei einmaliger Einreise: Nennung des genauen Zeitraumes des Aufenthalts
- bei einem Dauervisum: Beginn des Dauervisums und die Anzahl der notwendigen Einreisen pro Jahr sowie Nennung der maximalen Aufenthaltsdauer pro Einreise
- Hinweis: Ein Dauervisum gilt für den Zeitraum max. eines Jahres und erlaubt effektiv 90 Tage Aufenthalt für den ausländischen Staatsbürger in der Bundesrepublik Deutschland bei mehrmaligen Einreisen
- Hinweis auf die §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz, wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von Ihrem Unternehmen getragen werden