Erstberatung und Hinweise zum Ausfüllen eines Carnets
Informationen, Hinweise, Anmerkungen und Hilfestellungen zum Ausfüllen von Carnets A.T.A.
Ein Carnet ist ein Zollpassierscheinheft, speziell für die vorübergehende Verwendung von Waren, wie z. B. von Messe- und Ausstellungsgütern oder Waren zu wissenschaftlichen und kulturellen Zwecken oder auch Berufsausrüstung. Es dient als Zollpapier für den deutschen Zoll, wie auch für den Zoll im Zielland. Voraussetzung ist, dass die Ware im unveränderten Zustand wieder in die EU eingeführt wird.
- Interaktive Erstberatung Carnet ATA/CPD
Mit dem interaktiven Beratungsablauf in der Export App finden Sie in weniger als einer Minute heraus, ob ein Carnet für Sie in Frage kommt. Machen Sie den Online-Check!
- Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)
Carnet ATA/CPD - so geht´s
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/frankfurt-oder)
Registrierung bei e-ata.de/frankfurt-oder
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:- www.e-ata.de/frankfurt-oder aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 779 KB).Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/frankfurt-oder ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK, anschließend können Sie sich das Carnet bequem zuschicken lassen oder aber Sie holen es bei der IHK ab.Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung". (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 779 KB)Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben! Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dürfen ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK nicht vorgenommen werden. - Carnet ATA/CPD - IHK-Reisepass für Waren
1. Carnet ATA für zügige Zollabfertigung
Das Carnet ATA ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren (zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster) erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.2. Was bedeutet Carnet ATA?
"Carnet" ist französisch und heißt "Heft". Die Abkürzung "ATA" steht für "vorübergehende Einfuhr" (französisch: admission temporaire; englisch: temporary admission). Frei übersetzt heißt "Carnet ATA" also Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr von Waren - quasi ein Reisepass für Waren. Es dient als Zollanmeldung und zugleich als Bürgschein. Die IHK-Organisation bürgt gegenüber dem Zoll im Einfuhrland dafür, dass der Carnetinhaber keine Zollschuld entstehen lässt.3. Was ist das Carnet CPD?
Das Carnet CPD ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan zu verbringen. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Falls außer Taiwan noch andere Länder besucht werden, ist zusätzlich ein Carnet ATA zu verwenden.4. Welche Vorteile bietet das Carnet ATA?
- zügige Grenzabfertigung
- beliebig häufige Nutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr
- keine weiteren Ausfuhr-/Einfuhrdokumente erforderlich
- keine Zahlung und Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben
5. Sind Genehmigungen erforderlich?
Bei ausfuhrgenehmigungspflichtiger Ware ist zusätzlich zum Carnet eine Ausfuhrgenehmigung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de) erforderlich.6. Wer erhält ein Carnet ATA/CPD?Die Ausgabe kann für alle Firmen und natürlichen Personen erfolgen.7. Wer stellt Carnets ATA/CPD aus?
Ausgebende Stelle ist die jeweils örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer.8. Welche Länder akzeptieren Carnet ATA?
Das Carnet ist in mehr als 60 Staaten möglich (siehe "Carnetländer" in der Servicespalte).Innerhalb der EU benötigt man keine Carnets. Ausnahme hiervon bilden Einfuhren in folgende Länder und Gebiete:- Kanarische Inseln (Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote, La Palma, La Gomera und El Hierro)
- Ceuta und Melilla
- Französische Départements (Martinique, Guadeloupe, Französisch Guayana und Réunion).
9. Für welche Waren lässt sich ein Carnet ATA verwenden?
Die meisten Staaten haben die drei "Basisanwendungen" ratifiziert.- Messe- und Ausstellungsgut
- Warenmuster
- Berufsausrüstung
Messe- und Ausstellungsgut (fairs and exhibitions - foire et exposition)
Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen. Hierzu gehören auch Standausrüstungen, zur Vorführung benötigte Maschinen, Geräte usw., ferner Übersetzungseinrichtungen, Tonbandaufnahmegeräte, Filme erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.Warenmuster (commercial samples - échantillons)
Gegenstände, die eine bestimmte Art bereits hergestellter Waren darstellen oder Modelle von Waren sind, deren Herstellung vorgesehen ist. Diese Muster dürfen im Carnet-Verfahren nur zu Werbezwecken aus- bzw. eingeführt werden.Berufsausrüstung (professional equipment - matériel professionnel)
Ausrüstungen für Montage, Erprobung, Messung, Prüfung oder Überwachung, sowie Presse, Rundfunk, Fernsehen usw. Ausgeschlossen sind Ausrüstungen, die der ausschließlichen Beförderung, der gewerblichen Herstellung oder dem Abpacken von Waren, der Ausbeutung von Bodenschätzen, der Errichtung, Instandhaltung von Gebäuden, der Ausführung von Erdarbeiten oder ähnlichen Zwecken dienen.Manche Staaten gestatten zusätzlich die autonome Verwendung eines Carnets zu anderen als den vorgenannten Zwecken.Keinesfalls kann ein Carnet ausgestellt werden für:- Verbrauchsgüter
- ins Ausland gegen Entgelt vermietete Waren und
- Waren, die im Ausland Veränderungen erfahren (Veredelung, Reparatur,...)
10. Welche Voraussetzungen müssen noch gegeben sein?
Die Waren müssen, zollrechtlich gesehen, Gemeinschaftswaren sein. Das heißt, sie müssen entweder vollständig in der Europäischen Union gewonnen oder hergestellt worden sein oder nach der Einfuhr aus einem Drittland zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen und damit verzollt und versteuert worden sein.11. Wie hoch darf der Warenwert sein?
Es gibt keine Begrenzungen hinsichtlich der Höhe des Wertes. Wichtig ist, dass Sie den Wert Ihrer Ware korrekt beziffern. Ausschlaggebend ist hierbei stets der realistische, aktuelle Wert der Ware, ohne Steueranteil. Wenn Sie den Wert zu niedrig ansetzen, könnte der ausländische Zoll dies als Zollhinterziehung auslegen. Unter Umständen wird die Ware konfisziert, das heißt, Sie haben viel Mühe und zusätzliche Kosten, die Ware wieder frei zu bekommen. Es ist der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Hamburg (Rückbürge der IHK-Organisation) vorbehalten, für die Ausstellung eines Carnets eine Bürgschaft zu verlangen. Bitte setzen Sie sich daher frühzeitig mit der zuständigen IHK in Verbindung. Hier ist eine entsprechende Prüfung durchzuführen.12. Wie lange ist ein Carnet gültig?
Die Gültigkeit eines Carnet ATA beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie können daher ein Carnet für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres verwenden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die betreffenden Waren generell bis zum Ablauf des Carnets im Zielland vorübergehend verwendet werden dürfen. Hier ist die jeweils vom Zoll im Zielland festgesetzte Wiederausfuhrfrist unbedingt einzuhalten. In vielen Ländern kann vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist eine Verlängerung beim jeweiligen Zollamt beantragt werden.13. Wo erhalte ich den Carnet-Vordruck?
Die Carnet-Formulare können Sie über Formularverlage (Link rechte Seite neben dem Text) beziehen. Im Einzelfall ist ein Bezug des Carnet-Vordruckes auch über uns möglich.14. Welche Kosten entstehen?
- Carnet ATA-Vordruck, abhängig vom Formularverlag.
- IHK-Ausstellungsgebühr: 33 Euro/55 Euro (Die Gebühr für Carnets ATA erhöht sich auf 55 Euro, wenn entweder externe Warenlisten verwendet werden oder das Carnet ATA für mehr als drei Reisen ausgestattet wird oder mehr als zwei Zusatzblätter genutzt werden oder wegen fehlerhafter Antragstellung eine Nachbearbeitung durch die IHK notwendig ist. In allen anderen Fällen beträgt die Gebühr 33 Euro).
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Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland)
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Die Internationale Handelskammer (ICC) erhöht zum 01.01.2022 das ICC Entgelt.In seiner Sitzung am 09.06.2021 hat der ICC-Exekutivausschuss beschlossen, den Satz des ATA-Carnet-Verwaltungsbeitrags anzuheben:
• Ab 01.01.2022: EUR 8 pro Carnet ATA zzgl. USt (bisher EUR 4 pro Carnet)
• Für die Jahre ab 01.01.2023: EUR 12 pro Carnet ATA zzgl. USt (vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das ICC-Sekretariat und der periodischen Überwachung)
(Quelle: DIHK)
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung.