Verbundausbildung
Unternehmen, die ausbilden wollen, jedoch nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können, haben die Möglichkeit mit anderen Betrieben bzw. Bildungsträgern einen Ausbildungsverbund zu schließen.
In welchem Maße die Verbundausbildung durch die Ausbildungsbetriebe genutzt wird, hängt von den betrieblichen Möglichkeiten und Bedürfnissen ab. Sie kann ganz individuell sein, zum Beispiel für die Grundausbildung im ersten Ausbildungsjahr oder in der Fachausbildung für besondere Lehrgänge bis hin zur Prüfungsvorbereitung oder der Vermittlung von Zusatzqualifikationen.
Hinweis: Im Berufsausbildungsvertrag ist die Verbundausbildung im Punkt D als Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte einzutragen. Die Verbundausbildung ist über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) förderfähig.
Die neue Förderrichtlinie ist zum 01. August 2022 in Kraft getreten.
Die Servicestellen Verbundausbildung beraten Brandenburger Unternehmen und unterstützen bei der Vermittlung von Verbundpartnern. Die konkreten Ansprechpartner finden Sie auf der Website der Servicestellen Verbundausbildung.