Lieferantenerklärungen verstehen, ausstellen und anwenden
Veranstaltungsdetails
Viele Unternehmen werden jährlich von ihren Kunden aufgefordert, so genannte „Langzeit-Lieferantenerklärungen“ über den präferenziellen Ursprung von Waren auszustellen. Letztendlich dient es als Nachweispapier und bewirkt damit erhebliche finanzielle Vorteile für Importeure und Exporteure. Vielen Unternehmen ist nicht bekannt, wie die präferenziellen Ursprungsregeln für das jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche Gestaltungsspielräume genutzt werden können. Besondere Berücksichtigung findet das neue Abkommen mit dem Vereinigten Königreich.
Zielsetzung:
Die Teilnehmer lernen die präferenziellen Ursprungsregeln kennen und erhalten zahlreiche Hinweise zur praktischen Anwendung und Umsetzung im Unternehmen. Außerdem lernen die Teilnehmer die verschiedenen Arten von Lieferantenerklärungen kennen sowie Möglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei deren Ausstellung für Kunden und Lieferanten. Anhand einer Checkliste wird die korrekte Ausstellung von Lieferantenerklärungen überprüft. Die Teilnehmer sind herzlich eingeladen, auch eigene Fragestellungen mit in das Seminar zu bringen. Während des Seminars wird eine beispielhafte Präferenzkalkulation erstellt, welche die Teilnehmer später erhalten.
Inhalte:
- Die Lieferantenerklärung als Nachweis über den präferenziellen Warenursprung
- Abgrenzung der Lieferantenerklärung zur Ursprungserklärung und zur EUR.1
- Lieferantenerklärungen für Lohnleistungen
- Übersicht über die Zollpräferenzabkommen der EU: welche Länder dürfen in Lieferantenerklärungen aufgeführt werden
- Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich
- Ursprungsregeln im Überblick: Minimalbehandlungen, Positionswechsel, Wertregeln, gemischte Regeln, Verarbeitungsregeln
- Präferenzkalkulationen erstellen und dokumentieren (Praxisbeispiele für alle Teilnehmer)
- Checkliste: Prüfungen bei der Annahme von Lieferantenerklärungen (UZK)
- Hinweise zur Ausstellung von Lieferantenerklärungen
- Typische Fehler bei Lieferantenerklärungen, Beispielfälle
- Gestaltungsspielräume bei der Ausstellung von Lieferantenerklärungen
- Nachprüfungen von Lieferantenerklärungen durch die Zollverwaltung (INF.4)