Grundlagen der US-Reexportkontrolle - Webinar
Veranstaltungsdetails
Viele deutsche Unternehmen sind vom US-Re-Exportrecht betroffen, ohne es zu wissen. Berührungspunkte könnten gegeben sein, wenn beispielsweise US-Güter aus der Bundesrepublik Deutschland in andere Länder re-exportiert werden oder – in manchen Fällen – diese US-Güter als Vormaterialien in neue Produkte eingehen oder auch dann, wenn Kunden und Länder beliefert werden, gegen die die USA ein Handelsembargo verhängt haben. Da das US-Exportrecht nach US-Auffassung eine weltweite Gültigkeit entfaltet (sog. “exterritoriale Wirkung“), können auch deutsche Unternehmen mittelbar und unmittelbar betroffen sein.
Ziel:
Das Webinar gibt einen Überblick zu den einschlägigen US-Vorschriften und vermittelt deren Grundlagen. Auf dieser Basis können die Teilnehmer in ihren Unternehmen geeignete Complinace-Maßnahmen vorbereiten. Verstöße gegen US-Vorschriften können auch für deutsche Unternehmen weitreichende Folgen wie beispielsweise (mitunter hohe) Bußgelder oder sogar einen Eintrag auf einer US-Sanktionsliste haben.
Inhalte
- Abgrenzung der US-Exportkontrolle zu den EU-Vorschriften
- Anwendbarkeit der US-Exportkontrolle für europäische Exporteure
- Aufbau, Systematik und Struktur des US-Exportkontrollrechts
- Zuständigkeiten und Recherchemöglichkeiten
- Begriffsbestimmungen (EAR, ECCN, Export, Re-Export, ITAR, Commerce Country Chart etc.)
- Die Export Administration Regulations (EAR) und deren Anwendbarkeit auf Exporte aus Deutschland
- Die Commerce Control List und die Bedeutung der ECCN und EAR99-Güter
- Verwendungsbezogene US-Exportkontrolle (End-Use Control)
- Personenbezogene US-Exportkontrolle (Sanctions Lists)
- Länderbezogene US-Exportkontrolle (US-Embargoes)
- Genehmigungspflichten / Verfahrenserleichterungen (License Exceptions) für gelistete US-Güter und
- Genehmigungsmöglichkeiten und deren Reexport
- Die 10 allgemeinen Ausfuhrverbote nach EAR 736
- Exkurs: Organisation der US-(Re-)Exportkontrolle im Unternehmen
Praktische Durchführung
Einige Tage vor dem Termin des gebuchten Webinars erhalten die Teilnehmer einen „Einwahllink“ und die Seminarunterlagen in digitaler Form. Diese können nach Bedarf ausdruckt werden, um sich während des Webinars direkt Notizen zu machen.
Während des Webinars erarbeiten sich die Teilnehmer gemeinsam mit dem Trainer bestimmte Themen und nach dem Webinar erhalten sie noch ein Seminarprotokoll mit allen verwendeten Internetlinks und den Antworten auf die eventuell gestellten Fragen.