Umsatzsteuer International: EU-Lieferungen und Reihengeschäfte
Veranstaltungsdetails
Die Umsatzsteuerbefreiung von EU-Lieferungen und Reihengeschäften ist bereits zum 01.01.2020 grundlegend neu geregelt worden. Gesetzliche Voraussetzung der Befreiung ist, dass Sie umfassend prüfen, dokumentieren und erklären. Die Praxis stand zunächst vor der Frage, wie genau das nach Auffassung der Finanzverwaltung geschehen soll. Diese Frage hat das BMF nunmehr mit Schreiben vom 25.04.2023 weitgehend beantwortet.
Das Seminar informiert die Teilnehmer über alles Wissenswerte und erläutert Besonderheiten.
Inhalte:
- Die neuen Voraussetzungen der Steuerbefreiung für EU-Lieferungen
- Verwendung und Prüfung der USt-IdNr.
- Übernahme der Transportverantwortung
- Dokumentation von EU-Lieferungen:
- Abnehmerversicherung
- Gelangensbestätigung
- Gelangensvermutung - Zusammenfassende Meldung: Steuerbefreiung unabhängig von fristgerechter ZM
- Zuordnung der Warenbewegung bei Reihengeschäften – alles ist neu und doch irgendwie gleich!
- Umgehung der „Registrierungsfallen“ bei ruhenden Lieferungen