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Nr. 8347

Intrahandelsstatistik 2024 - Webinar

Veranstaltungsdetails

HSAW202406

Unternehmen, die grenzüberschreitende Warenverkehre mit den EU-Mitgliedstaaten tätigen, sind zur Abgabe von „Intrastat-Meldungen“ verpflichtet, wenn die aktuellen Anmeldeschwellen überschritten wurden.

Auch fast 30 Jahre nach Einführung der Intrastat kommen immer noch Fragen zur Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer Geschäftsvorgänge auf. Lohnveredelungen, Lagergeschäfte, Teillieferungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihengeschäfte, Teilzahlungen, Gutschriften und Korrekturen sowie Befreiungen sind die häufigsten Problemfelder.

Beginnend seit dem Berichtsmonat Januar 2022 haben sich im Bereich der Intrahandels-Meldungen verschiedene Änderungen ergeben. In der Intrastat-Versendungsmeldung sind die Angaben zum „Ursprungsland“ und die „USt-IdNr.“ des Handelspartners verpflichtend. Zudem sind die Änderungen zur Verschlüsselung der „Geschäftsarten“ zu beachten.

In der Regel nutzen die Auskunftspflichtigen auch die innerbetrieblichen Informationsquellen der Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat. Die Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer sind deshalb bedeutsam. Dies gilt insbesondere für die Abgrenzung bzw. die Unterschiede dieser beiden Meldeverpflichtungen.

 

Für die Intrastat-Auskunftspflichtigen ist es wichtig, sich mit den Neuerungen und deren Auswirkungen auf die Meldepflicht vertraut zu machen. Im Seminar erhalten die Teilnehmer neben der Einführung in die neue Gesetzgebung auch Hinweise und Informationen zu den wichtigsten Änderungen/Neuerungen, die sich auf die praktische Abwicklung der Intrastat auswirken. Anhand von Praxisbeispielen mit Musterlösungen werden Sonderfälle verständlich erläutert. Sie lernen die wichtigsten Grundlagen und Vorschriften für die selbständige Abgabe einer korrekten Intrastat-Meldung kennen.

Das Seminar ist für Einsteiger und Fortgeschrittene geeignet, da es zunächst die Grundlagen vermittelt und anhand von Fallbeispielen auch Sonder- und Spezialfälle aufzeigt.

 

Inhalte:

  • Einführung in die Intrahandelsstatistik
  • Änderungen in der Intrahandelsstatistik ab 2022
  • Sonderfälle
  • Berichtigungen (Gutschriften, Stornos, etc.)
  • Befreiungen und Vereinfachungen
  • Umsatzsteuer und Intrastat (Differenzen, Mahnwesen)

 

Seminarziele

Die Teilnehmer werden:

  • die neuen Rechtsvorschriften und Hilfsmittel kennenlernen,
  • die statistischen Anforderungen und Meldepflichten verstehen,
  • die geforderten Angaben korrekt ermitteln können,
  • die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen „Intrastat“ und „Umsatzsteuer“ erfahren und
  • auch mit komplexen Fragestellungen sicher umgehen und Lösungswege finden.

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 26.09.2024

Weitere Informationen

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen meldepflichtiger Unternehmen, Spediteure, Steuerberater, Dienstleister.

Das Seminar ist für Einsteiger und Fortgeschrittene geeignet.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldedaten an den Dozenten weitergeleitet werden, damit zu Beginn des Online-Seminars die Anwesenheit erfasst werden kann.

Abschluss

Teilnahmebescheinigung

IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
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