Auffrischungskurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Veranstaltungsdetails
Der Nachweis zur Sachkunde einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist nicht unbegrenzt gültig. In dieser Schulung bekommen „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“ (nachfolgend EffT genannt) die vom Gesetzgeber vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung. Gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 und BetrSichV §8 ist es erforderlich für den Erhalt der Sachkunde von Elektrofachkräften regelmäßige Unterweisungen bzw. Auffrischungsschulungen durchzuführen. Ferner fordern die DIN VDE 0105-100 sowie der DGUV Vorschrift 1 § 4.1 eine Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Die EffT Ausbildung erhält somit den rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Fachkunde gegenüber den Auftraggebern und Berufsgenossenschaften. Wir empfehlen für eine EffT ca. alle zwei Jahre eine Auffrischungsschulung.
Inhalte:
- DIN VDE 0105 – Teil 100
- DGUV Vorschrift 3
- evtl. Änderungen in den Normungen
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Die fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Brandschutz in elektrischen Anlagen
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Geräteprüfungen nach DIN VDE 701-702
- DGUV Vorschrift 3
- Praktische Übungen
- Messen der elektrischen Grundgrößen Spannung, Strom und Widerstand
Allgemeine Eckdaten:
Umfang:
ca. 6 Unterrichtsstunden
Zeiten:
I.d.R. einmal samstags von 08:00 - 13:00 Uhr.
Ort:
Osnabrück