Abschaffung der Meldepflicht beschlossen
Der Bundestag hatte in seiner Sitzung am 26. September bereits das Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz beinhaltet auch eine wichtige Neuerung für die Tourismusbranche: Den Wegfall der Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit.
Abschaffung der Meldepflicht wichtiger Schritt zum Bürokratieabbau
Mit der Abschaffung der Meldepflicht folgt der Bund einer langjährigen Forderung der IHK und Branchenverbänden und geht einen wichtigen Schritt beim Bürokratieabbau. Die Meldepflicht für Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit wird voraussichtlich zum Jahreswechsel wegfallen. Das Bundesmeldegesetz, die rechtliche Grundlage für die Meldepflicht, wird entsprechend geändert. Bis dahin gilt noch die aktuelle Regelung der Meldepflicht.
Aktuell noch geltende Regelung:
Die Meldepflichten für Beherbergungsbetriebe sind in § 29 des Bundesmeldegesetzes (BMG) geregelt. Demnach sind beherbergte Personen verpflichtet, am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben. Der Meldepflicht darf mit Zustimmung des Gastes auch digital nachgekommen werden. Die Daten werden in diesem Fall digital erhoben und die beherbergte Person bestätigt am Anreisetag deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Die digitale Erhebung der Daten ist durch eine kartengebundene Zahlung, durch einen elektronischen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis, mit der eID-Karte oder mit dem elektronischen Aufenthaltstitel sowie durch Vor-Ort-Auslesen einer der genannten Ausweisarten möglich.
Sobald nähere Informationen vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.