Zukunftsräume Niedersachsen

Das Förderprogramm “Zukunftsräume Niedersachsen” schreibt auch in 2023 Erfolgsgeschichte. In den letzten Jahren wurden mithilfe dieses Fördertopfes viele Maßnahmen in den Kommunen des Elbe-Weser-Dreiecks – häufig mit Fokus auf die Innenstädte und Ortskerne – umgesetzt. Der diesjährige Antragszeitraum läuft noch bis zum 28. April.
Grundsätzliches Ziel des Programms ist die Initiierung von Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu beitragen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Die Zukunftsräume Niedersachsen sind bewusst als niedrigschwelliges Programm konzipiert, um Raum zum Experimentieren zu bieten und so innovative Konzepte zu fördern.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Programm richtet sich an niedersächsische Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Räumen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Eine Kooperation mit der Nachbarkommune ist möglich.

Wie können Kommunen Teil des Programms werden?

Interessierte Kommunen sind aufgerufen, zunächst eine Interessensbekundung und erste Projektideen beim jeweils zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) einzureichen. Nach Aufnahme in das Programm können die vorgelegten Ideen zu einem ausführlichen Projektantrag weiterentwickelt werden. Bei Bedarf können die Kommunen hierfür auf einen dem Programm zugeordneten Expertenpool zurückgreifen.
Achtung: Der nächste Stichtag zum Einreichen der Förderanträge ist der 28.04.2023 – die Interessensbekundung muss dem ArL mindestens vier Wochen im Voraus vorliegen!
Vordrucke und weitere Informationen hat das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung zusammengestellt.

Wie und was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl konkrete Projekte (1) als auch Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung (3).
Zudem kann eine Kommune bevor sie einen konkreten Projektantrag stellt, bereits über eine Interessensbekundung Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Maßnahmen (2) beantragen.
Die projektbezogene Förderquote liegt bei 60 Prozent, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bei 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Fördersumme pro Projekt (1) liegt zwischen 75.000 und 300.000 Euro und die Projektlaufzeit beträgt maximal 3 Jahre. Für die Förderung von Personalausgaben (3) liegt die Fördersumme bei maximal 200.000 Euro und die Projektlaufzeit ist auf 2 Jahre begrenzt. Eine Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr kann hier 12 Monate nach Beginn der Laufzeit beantragt werden. Für die Förderung von Personalausgaben (3) ist es nicht erforderlich, dass einen Monat vor dem Antrag eine Interessensbekundung eingereicht wird. Für die Ausarbeitung der Projekte können jeweils bis zu 6 Beratungstage (2) mit je 1.200 Euro Kosten finanziert werden.
1 – Projektförderung
2 – Förderung von Beratungsleistunden
3 – Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung.