Neue Produktsicherheitsverordnung der EU betrifft auch den Handel

Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes sowohl im Onlinehandel als auch im stationären Handel hat die EU eine neue Produktsicherheitsverordnung verabschiedet. Noch bis zum 13. Dezember 2024 haben die Wirtschaftsakteure Zeit, die neuen Anforderungen umzusetzen. Vor allem sind hier die Hersteller und Importeure in der Pflicht, aber auch der Handel muss sich auf die neuen Regeln einstellen.
Mit der neuen Verordnung werden Produktsicherheit und Verbraucherschutz gestärkt. Außerdem wird es leichter, unsichere Produkte zu reparieren, zurückzugeben oder zu ersetzen.
Die wesentlichen Aspekte sind:
  • Online-Marktplätze müssen mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten, wenn sie auf ihrer Plattform ein gefährliches Produkt entdecken, und sie müssen eine zentrale Kontaktstelle angeben, die für Produktsicherheit zuständig ist.
  • Online-Marktplätze können künftig per Anordnung von den Marktüberwachungsbehörden dazu verpflichtet werden, gefährliche Produkte von ihren Plattformen zu nehmen oder den Zugang dazu zu sperren.
  • Einheitliche Überwachungsvorschriften für den gesamten Binnenmarkt sollen für alle Produkte gelten.
  • Hat sich ein Produkt als unsicher erwiesen, müssen die Wirtschaftsakteure unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Marktüberwachungsbehörden sowie die Verbraucherseite informieren.
  • Muss ein Produkt zurückgerufen werden, haben die Käufer Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Erstattung (und sie können zwischen mindestens zwei dieser Optionen wählen).
  • Wirtschaftsakteure sollen eine für online und offline verkaufte Produkte verantwortliche Person benennen, die – unabhängig von der Herkunft der Produkte – dafür sorgt, dass technische Unterlagen, Anleitungen und Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.
  • Sie haben zu prüfen, ob der Hersteller bzw. der Importeur die Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung (u.a. Risikoanalyse, Herstellerangaben und Sicherheitshinweise in einer auf dem jeweiligen Absatzmarkt leicht verständlichen Sprache) eingehalten haben.
  • Sie haben für sachgerechte Lagerungs- und Transportbedingungen zu sorgen.
  • Sie dürfen Produkte, bei denen Sie der Meinung sind, dass die Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten werden, nicht verkaufen, bevor die Konformität des Produktes bestätigt wurde.
  • Sie müssen die Hersteller/Importeure über ihre Sicherheitsbedenken informieren und sicherstellen, dass diese die Konformität des Produktes herstellen, eine Rücknahme vom Markt oder einen Rückruf organisieren.
  • Sie stellen sicher, dass die Marktüberwachungsbehörden vom Hersteller/Importeur über das Safety-Business-Gateway unverzüglich unterrichtet werden.
Ebenfalls wichtig ist: Natürliche und juristische Personen unterliegen im Rahmen dieser Verordnung den Pflichten des Herstellers, wenn sie Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Handelsmarke in Verkehr bringen.

Stand: 13. November 2023