Handelsstandorte profitieren von Kooperationen und verkaufsoffene Sonntage bleiben auf dem Wunschzettel: IHK-Handelsausschuss tagte in Osnabrück
Wer im Strukturwandel bestehen möchte, braucht viel Durchhaltevermögen, frische Ideen und starke Partner. Hierbei bieten Einkaufskooperation große Vorteile, etwa die schnelle Verfügbarkeit von Waren, das persönliche Netzwerk und gemeinsames Marketing“, sagte Mark Rauschen, Vorsitzender des IHK-Fachausschusses Handel, bei der jüngsten Sitzung bei der J.H. Pölking GmbH & Co. KG in Osnabrück. Das Credo bei den Mitgliedern des Ausschusses lautete: „Einzeln stark, gemeinsam stärker.“ Gerade durch „Shared Services“ wie Einkauf, Werbung oder Schulungen bliebe mehr Konzentration für das Wesentliche: Zeit für die Kunden und strategische Gedanken abseits des Tagesgeschäftes.
Neben der Nutzung von Einkaufskooperationen durch die Unternehmen empfahl Rauschen die stärkere Berücksichtigung des Handels bei Stadtentwicklung und Flächenmanagement: „Die Zukunft aller Handelslagen in Städten und Gemeinden hängt von der Fähigkeit der Kommunen ab, frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Ideal ist, wenn sich die Einzelhandelslagen in der Innenstadt sowie in den Ortsteil- und Fachmarktzentren wechselseitig positiv begünstigen. Eine kluge Stadtplanung setzt die Trends im Einkaufsverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten vorausschauend um“, so der Ausschussvorsitzende.
Carla Gundlach, Mitglied im Handelsausschuss der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), informierte darüber, mit welchen Trends der Handel und mit ihm die Stadtplanungen zu rechnen haben. Zur Belebung von Innenstädten seien zunächst gute Aufenthaltsqualität, vor allem Sauberkeit und Sicherheit notwendig, idealerweise begleitet von einem aktiven Leerstandsmanagement und einem unterjährigen Angebot von Veranstaltungen, um echte Einkaufserlebnisse zu schaffen. „Um im Wettbewerb zu den Niederlanden, zu Nordrhein-Westfalen und selbst zu den eigenen Kurorten zu bestehen, brauchen wir in der Region dringend eine einfache und belastbare Lösung zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen ohne besonderen Anlass“, fasste Mark Rauschen die Diskussion der Unternehmer zusammen. „Wenn die Politik es mit ihrem Angebot nach Bürokratieabbau ernst meint, dann gehört eine verlässliche Rechtsgrundlage für verkaufsoffene Sonntage ganz oben auf die Agenda“, ergänzte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung.
Im derzeit gültigen Niedersächsischen Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten ist die tägliche Öffnung von acht Stunden in Kur-, Erholungs- und konkret bestimmten Wallfahrtsorten ohne besonderen Antrag möglich. Für jede andere Kommune ist eine Sonntagsöffnung mit Antrag nur unter sehr hohen Auflagen an maximal sechs Sonntagen im Jahr möglich. Im Gegensatz dazu erlaubt das Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen unter diesen Bedingungen eine Sonntagsöffnung an bis zu acht Sonntagen, sofern sie nicht aufeinander folgen. In den Niederlanden ist sogar jeder Sonntag verkaufsoffen. Die Nachteile sind für die Händler in der Region deutlich wahrnehmbar: Frequenzen und Umsätze leiden.
Der aus ehrenamtlich tätigen Unternehmerinnen und Unternehmern bestehende IHK-Fachausschuss Handel trifft sich dreimal jährlich. Seine Mitglieder tauschen sich regelmäßig mit Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft aus und erarbeiten Positionen für die IHK-Vollversammlung.
Ansprechpartnerin: IHK, Anke Schweda, Tel.: 0541 353-210, E-Mail: schweda@osnabrueck.ihk.de