Digital Services Act

Worum geht es?

Mehr Sicherheit und Verantwortung im Online-Umfeld – das soll der Digital Services Act (DSA)/Gesetz über Digitale Dienste herbeiführen. Der DSA schafft harmonisierte Vorschriften für die Erbringung von Online-Vermittlungsdiensten im Binnenmarkt. Damit soll effektiver gegen illegale Inhalte wie Hassrede, Marken- und Produktpiraterie oder unsichere Produkte vorgegangen werden. Ziel ist es, Rechte auf Online-Plattformen konsequenter durchzusetzen. Der DSA ist am 16. November 2022 in Form einer Verordnung in Kraft getreten. Ab dem 17. Februar 2024 müssen die Regeln in allen Mitgliedstaaten verbindlich angewendet werden.

Wer ist betroffen?

Der DSA betrifft alle Online-Vermittlungsdienste, die ihre Dienste im Binnenmarkt anbieten, unabhängig davon, ob sie in der Europäischen Union oder außerhalb niedergelassen sind. Dazu zählen unter anderem Online-Marktplätze, Soziale Netzwerke, Internetdienstanbieter oder Betreiber von Cloud- und Messaging-Diensten.

Was sieht das Gesetz vor?

Vermittlungsdienste werden stärker in die Verantwortung genommen, um illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte effizient zu bekämpfen. Die Haftungsregeln für Online-Vermittlungsdienste werden näher definiert. Verschiedene Sorgfaltspflichten werden abgestuft nach Unternehmensgröße eingeführt.
Melde- und Abhilfeverfahren werden harmonisiert, damit Plattformen schneller und konsequenter auf die Meldung von illegalen Inhalten reagieren können. Mit der Festlegung des KYBC-Prinzips ("Know Your Business Customer") sollen Unternehmerdaten wie Name, Adresse, Bankdaten und Handelsregistereintrag vor der Nutzung von Plattformdiensten in Erfahrung gebracht werden. Daneben wird es neue Transparenz- und Berichtspflichten geben.

Beispiel: Inverkehrbringen unsicherer oder gefälschter Produkte

Mit der wachsenden Bedeutung des Online-Handels sind Händler, Hersteller oder Markeninhaber verstärkt von unfairen Praktiken in der digitalen Wirtschaft – etwa durch stark zunehmende Marken- und Produktpiraterie oder dem Inverkehrbringen unsicherer Produkte – betroffen. Zum Beispiel können bei einem großen Online-Händler Mini-Drehmaschinen von ausländischen Anbietern erworben werden, welche nicht mit den europäischen Standards übereinstimmen.
Zudem sind Angebote über gefälschte Produkte bei großen Online-Händlern leicht zu finden. Dies gilt gerade für Unterhaltungselektronik wie Fernseher und Audio-Anlagen, welche minderwertig produziert und hochpreisig vertrieben werden. Entsprechende illegale Angebote sind für deutsche Hersteller und andere Rechteinhaber schädlich, denn sie stellen jenseits des Sicherheitsrisikos auch unlauteren Wettbewerb dar.

Was ist für die Wirtschaft nun wichtig?

Eine effiziente Bekämpfung von illegalen Online-Inhalten soll gewährleistet werden. Gleichzeitig muss eine Überregulierung, insbesondere von KMU, vermieden werden, um das Wachstum und die Innovation von digitalen Diensten auch innerhalb Europas nicht zu gefährden.
Quelle: DIHK
Nationale Umsetzung (Stand 7.12.2023): Das Digitale Dienste Gesetz befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Der Referentenentwurf sieht die Bundesnetzagentur als nationale Koordinierungsstelle vor.

Mittelbare Betroffenheit für den stationären Einzelhandel

Durch die Nutzung von Online-Plattformen und -Marktplätze für den ergänzenden Online-Vertrieb können Einzelhändler im Rahmen der Risikoanalysen und konkreten Beschwerden beispielsweise wegen des Verdachts auf Produkt- oder Markenpiraterie von den Diensteanbietern zur Abgabe entsprechender Ursprungshinweise und -belege aufgefordert werden.
Weiterführende Links:

12.12.2023