Was ist das Qualitätszeichen?
In der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim sind Fach- und Führungskräfte
knapp. Um gute Mitarbeitende werden wir in Zukunft immer stärker mit anderen Regionen
wetteifern müssen. Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen
gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben
wollen. Wir alle sind deshalb gefordert, für die Zeit der Knappheit vorzusorgen.
knapp. Um gute Mitarbeitende werden wir in Zukunft immer stärker mit anderen Regionen
wetteifern müssen. Jedes Talent wird gebraucht. Dies gilt für Wirtschaftsunternehmen
gleichermaßen wie für Kommunen, in denen diese Menschen sich niederlassen und leben
wollen. Wir alle sind deshalb gefordert, für die Zeit der Knappheit vorzusorgen.
Immerhin sichern diese Menschen, die in die Region ziehen oder in der Region bleiben,
nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik unserer Region. Als
Bürgerinnen und Bürger leisten sie außerdem einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen der Kommune. Und: Sie sind oftmals gleichzeitig auch Botschafter nicht
allein für ihre Arbeitgeber, sondern ebenso für die Kommune. Die Erfahrungen potenzieren
sich, denn zumindest die ausländischen und jüngeren Mitarbeitenden kommen oftmals
als "scouts"; sie ziehen dann als Botschafter der Kommune weiter - und die Botschaften
sollten positiv sein. Gute Eindrücke von ihrem Aufenthalt in der Kommune X, Y oder Z
werden sich aufgrund ihrer Vernetzung in der Wirtschafts- und der Wissenschaftswelt
sehr schnell verbreiten und für Ihre Kommune werben; schlechte Erfahrungen allerdings
vermutlich noch schneller.
nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsdynamik unserer Region. Als
Bürgerinnen und Bürger leisten sie außerdem einen maßgeblichen Beitrag zum Steueraufkommen der Kommune. Und: Sie sind oftmals gleichzeitig auch Botschafter nicht
allein für ihre Arbeitgeber, sondern ebenso für die Kommune. Die Erfahrungen potenzieren
sich, denn zumindest die ausländischen und jüngeren Mitarbeitenden kommen oftmals
als "scouts"; sie ziehen dann als Botschafter der Kommune weiter - und die Botschaften
sollten positiv sein. Gute Eindrücke von ihrem Aufenthalt in der Kommune X, Y oder Z
werden sich aufgrund ihrer Vernetzung in der Wirtschafts- und der Wissenschaftswelt
sehr schnell verbreiten und für Ihre Kommune werben; schlechte Erfahrungen allerdings
vermutlich noch schneller.
Die Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar hat daher in enger
Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern das Qualitätszeichen
"Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" erarbeitet, das seit dem Jahr 2020 auch von
der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim angeboten wird.
Zusammenarbeit mit Bürgermeistern und Wirtschaftsförderern das Qualitätszeichen
"Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" erarbeitet, das seit dem Jahr 2020 auch von
der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim angeboten wird.
Was ist das Qualitätszeichen?
Ein strategisches Instrument für kommunalpolitische Entscheider, das helfen soll, nachhaltige
Strategien für die genannten (Neu)Bürgererinnen und Bürger zu entwickeln: Um mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und zu kommunizieren.
Strategien für die genannten (Neu)Bürgererinnen und Bürger zu entwickeln: Um mehr Verbindlichkeit in Politik und Verwaltung für eine gelebte Willkommenskultur zu sichern und um kommunale Maßnahmen/Prozesse qualitativ zu begutachten und zu kommunizieren.
Welches Ziel hat das Qualitätszeichen?
In der Region Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim sind in- und ausländische Fach- und Führungskräfte willkommen – und finden das Angebot, das ihren Bedürfnissen entspricht.
Welchen Nutzen bringt Ihnen das Qualitätszeichen?
- Eine Analyse der Wohnortqualitäten in Ihrer Kommune.
- Ein Zertifikat, das Ihnen in der Werbung um Fachkräfte als anerkannter Nachweis der Wohnortqualität dient.
- Die Entwicklung einer Strategie, mit der Sie den Herausforderungen der Fachkräftesicherung begegnen.
- Die Vernetzung von Politik, Verwaltung, Industrie- und Handelskammer und Bürgern zur gemeinsamen Zielerreichung.
Grundlagen und Ablauf des Audits
1. Grundlagen
1.1. Mit dem Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" können seit dem 1. Juli 2020 Kommunen in der Region Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim ausgezeichnet werden. Anhand von eigens für dieses Verfahren entwickelten Kriterien werden vor allem Leistungsangebote sowie das Serviceverhalten von Kommunen für Fachkräfte geprüft.
1.2. Die Grundlage für die Verleihung des Qualitätszeichens besteht aus einem Prüfbogen in der Fassung vom 11. Mai 2023 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 406 KB). Er wird regelmäßig, mindestens alle drei Jahre überprüft und an aktuelle Anforderungen angepasst.
2. Verleihung
2.1. Die IHK verleiht an Einheits- und Samtgemeinden sowie Städten in der Region Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim auf Anfrage und nach erfolgreicher Überprüfung das Recht, das Qualitätszeichen „Ausgezeichneter Wohnort für Fachkräfte" zu führen.
2.2. Nach Anfrage wird die IHK das weitere Verfahren mit der interessierten Kommune besprechen. Wünschenswert ist ein entsprechender Beschluss der kommunalen Gremien (Stadt- oder Gemeinde- bzw. Samtgemeinderat).
2.3. Für das Qualitätszeichen werden Kommunen im Rahmen eines Auszeichnungsgesprächs anhand des Prüfbogens durch Mitarbeiter der IHK oder durch einen von der IHK beauftragten externen Dienstleister geprüft. Die IHK-Mitarbeiter können die Leistungen der bewerbenden Kommune auf Übereinstimmung mit den Kriterien im Prüfbogen überprüfen sowie für die Prüfung erforderliche Unterlagen anfordern und einsehen. Die Kommunen müssen die Erfüllung der Fragen/Kriterien entsprechend schriftlich dokumentieren.
2.4. Die IHK teilt der Kommune das Prüfergebnis schriftlich mit. Sämtliche bei der Kommune anfallende Kosten (etwa für internen Personal- und Sachaufwand), trägt die Kommune.
2.5. IHK und bewerbende Kommune verpflichten sich, über die im Rahmen der Auszeichnung bekannt gewordenen dienstlichen Vorgänge der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung der Prüfung fort.
2.6. Fällt die Prüfung negativ aus, stellt die IHK die Anfrage solange zurück, bis die Kommune nachweisen kann, dass die Leistungen der Kommune mit den Kriterien des Prüfbogens übereinstimmen.
3. Prüfbogen
3.1. Der Prüfbogen gliedert sich in fünf Handlungsfelder mit insgesamt 37 Fragen/Kriterien, wobei die Fragen unterschiedlich gewichtet werden (siehe hierzu auch „Praktische Hinweise zur Prüfung"). Insgesamt können 103 Punkte (plus Sonderpunkte) erzielt werden.
3.2. Neben der Beantwortung der Kriterien werden im Rahmen des Auszeichnungsgesprächs Entwicklungsziele vereinbart. Diese Entwicklungsziele werden von den Kommunen selbst vorgeschlagen. Die IHK empfiehlt den Kommunen zwischen drei und sechs Entwicklungsziele zu formulieren.
4. Benutzung
4.1. Die erfolgreich geprüfte Kommune erhält von der IHK eine Urkunde und ein Logo „ausgezeichneter Wohnort“, an denen ihr ein allumfassendes Nutzungsrecht zusteht (beispielsweise Verwendung des Qualitätszeichens auf der Homepage oder in Druckerzeugnissen wie Flyern und Broschüren).
4.2. Das Logo des ausgezeichneten Wohnortes wird ausschließlich in der von der IHK gelieferten Form genutzt. Veränderungen des Logos sind unzulässig.
4.3. Das Logo darf während der drei bzw. fünf Jahre verwendet werden, für die das Qualitätszeichen verliehen ist. Danach bleibt das Nutzungsrecht bestehen, wenn die Kommune erfolgreich reauditiert ist.
4.4. Die Kommune darf das Logo an Unternehmen mit Sitz in der ausgezeichneten Kommune zur eigenen Verwendung nach den oben genannten Kriterien weiter geben. Die Kommune ist verpflichtet die IHK darüber zu informieren, welche Unternehmen das Qualitätszeichen erhalten haben.
5. Öffentlichkeitsarbeit
5.1. Eine öffentliche Berichterstattung der IHK über die Auszeichnung soll möglichst nach enger Abstimmung mit der betroffenen Kommune erfolgen.
5.2. Die IHK berichtet über die Auszeichnung in ihren Medien wie beispielsweise Mitgliederzeitschrift, Homepage, Newsletter oder in Sozialen Medien.
5.3 . Die ausgezeichnete Kommune ist damit einverstanden, dass auf der Homepage www.ausgezeichneter-wohnort.de Informationen (insbesondere eine Pressemeldung und Fotos) über die Verleihung eingestellt werden.
6. Reauditierung
6.1. Das Qualitätszeichen wird für drei Jahre verliehen. Danach ist eine erneute Prüfung notwendig, falls die Kommune dies wünscht. Bei einer erfolgreich bestandenen Reauditierung wird das Qualitätszeichen für fünf Jahre vergeben.
6.2. Erfolgt keine erneute Überprüfung, verfällt das Nutzungsrecht gemäß Punkt 4. Die Kommune verpflichtet sich, Urkunde und Schild zu entfernen und das Qualitätszeichen nicht weiter zu verwenden.
6.3. Unterzieht sich die Kommune einer erneuten Überprüfung, bildet der aktuelle Prüfbogen die Grundlage des Auszeichnungsgesprächs. Alle Kriterien müssen erneut dokumentiert werden.
6.4. Nach erfolgreicher Reauditierung gelten die Punkte 4. Benutzung und 5. Öffentlichkeitsarbeit analog.
Punktevergabe und Bewertung
Der Prüfbogen gliedert sich in fünf Handlungsfelder:
- Strategische Zielsetzung
- Zuzug leicht gemacht
- Beruf und Familie
- Ausländische Fachkräfte
- Lebensqualität
Im Rahmen dieser fünf Handlungsfelder gibt es insgesamt 37 Kriterien, die abgefragt werden. Ist ein Kriterium nicht erfüllt, werden keine Punkte - auch keine Teilpunkte - vergeben. Maximal können 103 Punkte erreicht werden.
Die Kriterien in den einzelnen Kategorien werden unterschiedlich gewichtet:
A-Kriterien (= Kernkriterien) = 3 Punkte
B-Kriterien (= Zusatzkriterien) = 2 Punkte
C-Kriterien (= Bonuskriterien) = 1 Punkt
B-Kriterien (= Zusatzkriterien) = 2 Punkte
C-Kriterien (= Bonuskriterien) = 1 Punkt
Wegen der besonderen Bedeutung des Handlungsfeldes 1 - Strategische Zielsetzung - werden die hier abgefragten Kriterien zusätzlich gewichtet:
A-Kriterium (3 Punkte) x (2 Punkte) = 6 Punkte „wird erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (1 Punkt) = 3 Punkte „wird teilweise erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (0 Punkte) = 0 Punkte „wird nicht erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (1 Punkt) = 3 Punkte „wird teilweise erfüllt“
A-Kriterium (3 Punkte) x (0 Punkte) = 0 Punkte „wird nicht erfüllt“
Des Weiteren gibt es Sonderpunkte für einen entsprechenden Beschluss der kommunalen Gremien sowie für außergewöhnliche Angebote oder Dienstleistungen, die die Attraktivität des Wohnorts für Fach- und Führungskräfte steigern. Klein- und Unterzentren erhalten zudem Sonderpunkte für eine zusätzliche Frage in Handlungsfeld 5 | Lebensqualität. Die Sonderpunkte werden zur Gesamtpunktzahl addiert. Durch die Sonderpunkte kann eine Kommune das Gesamtergebnis nur verbessern.
Mindestzahl zur Erlangung des Qualitätszeichens
Um das Qualitätszeichen zu erhalten, müssen insgesamt 70 Prozent - das heißt 72 Punkte - der jeweils möglichen Gesamtpunktzahl erreicht werden. Andernfalls wird kein Qualitätszeichen vergeben.
Das Auszeichnungsgespräch wird immer zu Ende geführt, auch wenn frühzeitig ersichtlich ist, dass die Kommune die Mindestzahl nicht erreicht.
Das Auszeichnungsgespräch wird immer zu Ende geführt, auch wenn frühzeitig ersichtlich ist, dass die Kommune die Mindestzahl nicht erreicht.
Auswertung des Prüfbogens
Der Prüfbogen wird nach Abschluss des Auszeichnungsgesprächs von der IHK oder einem externen Dienstleister ausgewertet. Das Ergebnis wird der Kommune innerhalb von maximal fünf Arbeitstagen mitgeteilt.
Wird das Qualitätszeichen bei der ersten Prüfung nicht vergeben, findet zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachprüfung statt.
Wird das Qualitätszeichen bei der ersten Prüfung nicht vergeben, findet zu einem späteren Zeitpunkt eine Nachprüfung statt.
Vereinbarung von Entwicklungszielen
Die Kommune schlägt Entwicklungsziele selbst vor. Die vereinbarten Entwicklungsziele werden immer für die gesamte Laufzeit der Auszeichnung (also drei bzw. fünf Jahre) vereinbart. Eine Überprüfung erfolgt erst im Rahmen der Reauditierung.
Reauditierung
Im Rahmen der Reauditierung findet ein weiteres Auszeichnungsgespräch statt. Der aktuell gültige Prüfbogen bildet die Grundlage des Gesprächs. Alle Kriterien müssen erneut schriftlich dokumentiert werden. Die Mindestpunktzahl beträgt erneut 72 Punkte. Sonderpunkte werden nur für einen entsprechenden kommunalen Beschluss und für neue, bislang nicht bewertete außergewöhnliche Projekte oder Dienstleistungen vergeben. Zusätzlich kann die Kommune ihr Gesamtergebnis mit der Erfüllung der Entwicklungsziele verbessern. Für jedes Entwicklungsziel, das zu 100 Prozent erfüllt wurde, erhält die Kommune zwei Sonderpunkte. Für Entwicklungsziele mit deren Realisierung nachweisbar begonnen wurde, erhält die Kommune einen Sonderpunkt. Für Entwicklungsziele, die nicht bearbeitet wurden, wird der Kommune ein Punkt abgezogen.