Schritt für Schritt zum Qualitätszeichen

Ihre Kommune hat Interesse und möchte sich um die Auszeichnung bewerben? Lesen Sie hier, welche Kriterien Sie erfüllen müssen und welche Schritte dabei zu beachten sind.
Wenn Sie Interesse an der Auszeichnung haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf! Die Ansprechpartner finden Sie hier.
Der weitere Prozess gliedert sich in die folgenden Schritte:

Kontaktaufnahme der interessierten Kommune

  • Formlos, per Email an IHK-Betreuer, ein schriftlicher Antrag ist nicht zwingend erforderlich.
  • Es reicht nicht aus, den Prüfbogen auszufüllen und bei der IHK einzureichen.
  • Die Kommune muss einen Ansprechpartner benennen.

Kontaktaufnahme der IHK

  • Mündlich und/oder schriftlich per Mail.
  • Ablauf und Inhalt des Auditierungsgesprächs und Form der Dokumentation erläutern (Tabelle und Ordner für Broschüren, Flyer, Konzepte).
  • Dokumentationstabelle erklären und per Mail an Ansprechpartner senden.
  • Zeitplan abstecken.
  • Termin für Auditierungsgespräch kann bereits vereinbart werden (kann aber auch später erfolgen).

Auditierungsgespräch von Ort

  • Die Anwesenheit des Bürgermeisters ist erwünscht!
  • Die Anwesenheit der inhaltlich betroffenen Abteilungsleiter ist sinnvoll.
  • Der Prüfbogen bildet die inhaltliche Grundlage des Gesprächs: Jeder Punkt wird gemeinsam besprochen und von der Kommune erläutert bzw. dokumentiert.
  • Die Kommune macht eigene Vorschläge für realistische (!) Entwicklungsziele und stellt die Projekte für Sonderpunkte vor.
  • Die Kommune übergibt die ausgefüllte Dokumentationstabelle (auch elektronisch!) und den Ordner.
  • Das Gespräch endet ohne Berechnung der Punkte – Das Ergebnis bleibt offen!

Feststellung des Prüfergebnisses

  • Zeitnahe Überprüfung der Tabelle und des Ordners. Festlegung der Punkte, Sonderpunkte und Entwicklungsziele. Berechnung des Ergebnisses.
  • Das Ergebnis bzw. die erreichte Punktzahl wird dem Ansprechpartner telefonisch mitgeteilt.
  • Das Ergebnis wird in einem Zeugnis festgehalten und der Kommune postalisch zugesandt.
  • Wird die Mindestpunktzahl von 83 Punkten nicht erreicht, endet der Prozess mit der Verabredung der nächsten Schritte (wenn die Kommune nachbessern möchte, sollte das Gespräch zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt werden).

Öffentlichkeitsarbeit

  • In Absprache mit der Kommune (s. Punkt 5 der Spielregeln) werden Form (z.B. gemeinsames Pressegespräch) und Zeitpunkt der Zertifikatsübergabe abgestimmt.
  • Urkunde und Schild werden beauftragt und produziert.
  • Nach der Überreichung der Urkunde erfolgt der elektronische Versand des key visuals mit Hinweis auf die Nutzungsrechte an den Ansprechpartner.
  • Um Ranglisten der erreichten Punktzahlen zu verhindern, dürfen die Punkte auch seitens der Kommunen nicht veröffentlicht werden.