Werkswohnungen – Mitarbeiter wohnen günstig
Vielerorts zwischen Nordsee und Harz fehlen aktuell bezahlbare Wohnungen. Politik und Wohnungswirtschaft haben zuletzt an vielen Stellschrauben gedreht, um die Investitionen in den Neubau wieder anzukurbeln.
Auch Arbeitgeber können einen wichtigen Beitrag für die lokalen Wohnungsmärkte leisten. Das Stichwort heißt „Werkswohnungen“ und beschreibt eine klassische Win-Win-Situation: Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, Standortsicherung und Mitarbeitermotivation. Beim Beschäftigtenwohnen profitieren wirklich alle Beteiligten. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeitende bieten die Ansätze viele Vorteile; zusätzlich haben die Unternehmen die Chance, sich als attraktive Partner von Städten und Kommunen zu positionieren. Um solche Projekte zu realisieren, hoffen wir auf viele gute Partnerschaften zwischen den Betrieben vor Ort und unseren Mitgliedsunternehmen.
Werkswohnungen in Deutschland haben eine lange Tradition vor allem in großen Industriestandorten und in Bergbauregionen. Angesichts der Engpässe in den attraktiven Wohnstandorten des Landes hofft man nun auf eine Renaissance. In einer bundesweiten Studie, an der auch der GdW, der Bundesverband der Wohnungswirtschaft beteiligt war, wird schon von „einem starken Anstieg an Werkswohnungen“ gesprochen. Bis zu 10.000 neue Wohnungen sollen pro Jahr auf diese Weise entstehen. Um diesen Trend zu stärken, müssten aber steuerliche Stellschrauben im Bereich der Lohnsteuer zum Vorteil von mietenden Angestellten nachjustiert werden.
Darüber hinaus benötigen wir Klarheit hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung beim Erwerb von Belegungsrechten. Wir machen uns auch stark für auch eine stärkere Förderung des Neubaus von Mitarbeiterwohnungen – steuerlich und mit einem eigenen zusätzlichen Etat in der Wohnraumförderung von Ländern und Kommunen. In Baden-Württemberg gibt es bereits ein solches Förderprogramm, und auch verschiedene Förderprogramme des Bundes können von Arbeitgebern in Anspruch genommen werden.
Ein Beispiel aus unserem Verbandsgebiet zeigt, wie es gehen kann. Seit wenigen Wochen liegt die Arbeitsstelle von mehreren Mitarbeitern der Psychiatrischen Klinik Lüneburg (PKL) nur wenige Gehminuten von ihrem Zuhause entfernt. Sie wohnen in den so genannten Werkswohnungen, die die PKL in Kooperation mit der Lüneburger Wohnungsbaugesellschaft (LüWoBau) auf dem Klinikgelände gebaut hat. Ziel der Klinik war es, die Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen. Die hohe Nachfrage nach den neuen 26 Wohnungen, die zwischen 41 und 75 Quadratmeter groß sind, zeigt, dass das Konzept Früchte trägt.
Einige Eckdaten: Die LüWoBau hat rund sieben Millionen Euro investiert und tritt auch als Vermieterin auf. Die Klinik subventioniert die Mieten, um Arbeitskräften Wohnraum zu bezahlbaren Konditionen anbieten zu können. So liegt bei 20 Wohnungen die Nettokaltmiete zwischen 7,50 bis 8,50 Euro pro Quadratmeter und damit deutlich unter dem ortsüblichen Marktpreis. Die sechs Wohnungen im Staffelgeschoss werden mit 9,50 bis 11,00 Euro je Quadratmeter ebenfalls zu günstigen Konditionen angeboten. Das Mietverhältnis ist grundsätzlich an ein Arbeitsverhältnis bei der PKL gebunden.
Schon nach wenigen Wochen sprechen die Beteiligten tatsächlich von einer „Win-Win-Situation“. PKL-Geschäftsführer Jan-Hendrik Kramer meint: „Wir haben einige Mitarbeiterinnen gewonnen, die nur deshalb zeitnah im Klinikum anfangen können, weil für sie die Suche nach einer bezahlbaren Bleibe entfällt. Der Effekt, den wir uns gewünscht haben, ist also schon eingetreten.“ Und bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ist man mehr als zufrieden damit, einen wichtigen Beitrag für das bezahlbare Wohnen in Lüneburg geleistet zu haben und sehr langfristig mit einer guten Auslastung des Neubaus rechnen zu können.
Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft kann – wie das Beispiel aus Lüneburg zeigt – zum Ausbau von Werkswohnungen beitragen. Doch auch hier sind vor allem steuerliche Verbesserungen notwendig.
Grundsätzlich stellt die verbilligte Überlassung von Wohnraum an eigene Mitarbeiter einen lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn dar. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vermietung durch den Arbeitgeber zu mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete erfolgt. Diese Begünstigungsregelung gilt derzeit nur für die Vermietung durch den Arbeitgeber (bzw. durch Konzernunternehmen). Ziel muss es sein, wie bereits angedeutet, diese Regelung generell auf die Vermietung durch Dritte auf Veranlassung des Arbeitgebers auszuweiten. Sollte sich ein interessierter Arbeitgeber dafür interessieren, bei einem Wohnungsunternehmen Belegrechte zu erwerben, muss dieser Weg vom Bund erleichtert werden. Eine generelle Umsatzsteuerfreiheit wäre der richtige Weg.
Bei Fragen zu diesem Thema oder nach Kontaktmöglichkeiten zu vdw-Mitgliedsunternehmen kommen Sie gerne auf uns zu.
Autoren:
Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.
Gerhard Viemann, Prüfungsdirektor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Niedersachsen und Bremen e.V.