Ehrenamtliche Finanzrichter

In den Senaten der Finanzgerichte wirken neben drei (Berufs-)Richtern auch zwei ehrenamtliche Richter bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten mit. Die ehrenamtlichen Richter werden jeweils für eine Periode von fünf Jahren gewählt. Voraussetzungen und Wahlverfahren sind in den §§ 16 - 30 Finanzgerichtsordnung geregelt.
Wir wirken an der Erstellung einer Vorschlagsliste für die Wahl für das Niedersächsische Finanzgericht mit, indem wir nach unserer Ansicht geeignete Kandidaten für das Ehrenamt benennen. Die ehrenamtlichen Finanzrichter aus dem IHK-Bezirk der Amtsperiode 1. September 2021 bis 31. August 2026 finden Sie im Verzeichnis der Finanzrichter unter Downloads.
Die persönlichen Anforderungen für das Amt lesen Sie in der Finanzgerichtsordnung, §§ 17 - 20.