CBAM-Verordnung und Nachhaltigkeitsaudit
Bei unserer Netzwerkveranstaltung informierten sich die 50 Teilnehmenden über die CBAM-Verordnung und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Unternehmen. Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) soll sicherstellen, dass für Importe die gleichen Emissionspreise anfallen wie für Produkte, die innerhalb der EU hergestellt werden. So soll Carbon Leakage verhindert werden. „Auch wenn die Umsetzung erst zum 01.01.2026 erfolgen wird, sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzen, denn schon in der Übergangsfrist seit dem 1. Oktober 2023 gelten Berichtspflichten“, erläuterte Stefanie Eich, Zollexpertin bei Germany Trade & Invest (GTAI).
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Um Nachhaltigkeitsanforderungen nicht nur entlang der Lieferkette, sondern auch im Unternehmen zu erfüllen, informierte Steven Amenda von der NBank über die Chancen eines kostenfreien Nachhaltigkeitsaudit, das die NBank interessierten Betrieben anbietet. Das Audit zeigt Stärken und Schwächen auf und gibt Handlungsempfehlungen für die weitere Umsetzung im Unternehmen. Zudem bietet die NBank verschiedene Förderprogramme, um Unternehmen bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit im Betrieb zu unterstützen.