Beschluss und Vertrag zur Übertragung der Aufgaben nach § 7 Nr. 2 der Verordnung für Immissions- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) auf die Industrie- und Handelskammer Hannover vom 21. März 2023

15. August 2023: Übertragung der Aufgaben nach § 7 Nr. 2 der Verordnung für Immissions- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) auf die Industrie- und Handelskammer Hannover
Die von der Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim am 21. März 2023 beschlossene Übertragung der Aufgaben nach § 7 Nr. 2 der Verordnung für Immissions- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) auf die Industrie- und Handelskammer Hannover ist am 14. August 2023 im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht worden.