Statement von IHK-Geschäftsbereichsleiterin Anke Schweda zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes

Zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erklärt IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie, Anke Schweda:
Statement von Anke Schweda, Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Energie, zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetztes:
„Die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist ein richtiger und lange überfälliger Schritt, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Endlich können Industrieunternehmen Anträge digital einreichen. Außerdem werden die Fristen für den Beginn der Genehmigungsverfahren künftig verbindlicher geregelt. Leider setzt der Gesetzgeber wichtige Maßnahmen aus dem Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern wie eine Stichtagsregelung erneut nur für Windenergie und Elektrolyseure um. In der Wirtschaftsregion Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim planen Unternehmen allerdings nicht nur Windpark- oder Elektrolyseur-Anlagen, sondern auch PV-Parks oder Industrieanlagen. Um auch diesen Vorhaben einen Schub zu geben, sind aber mehr Maßnahmen nötig. Sinnvoll wären beispielsweise einklagbare Stichtage für alle Industrieanlagen oder eine Genehmigungsfiktion: Wenn Anträge innerhalb einer bestimmten Frist nicht abschließend von Behörden bearbeitet werden, gelten sie als genehmigt. Das würde viel mehr Tempo in viele Verfahren bringen.“
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat den Änderungsantrag der Regierungskoalition zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Dazu gehört unter anderem eine Stichtagsregelung. Sollten sich innerhalb eines Verfahrens Gesetze und Regelungen ändern, hat das für laufende Verfahren im Bereich Windenergieanlagen keine nachteiligen Auswirkungen. Die Änderungen sehen auch vor, dass Erörterungstermine unter bestimmten Umständen nicht verpflichtend sind. Der Bundesrat muss dem Gesetz im Nachgang zustimmen.
Bereits 2023 hatten Bund und Länder im sogenannten Beschleunigungspakt zahlreiche Maßnahmen beschlossen, mit denen sie das beschworene "Deutschland-Tempo" erreichen wollen. Die aktuelle Novelle gehört dazu. Die IHK-Organisation beobachtet den Umsetzungsgrad der aus Sicht der Wirtschaft wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen mit dem DIHK-Beschleunigungsmonitor. Er ist hier aufrufbar: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/dihk-beschleunigungsmonitor