Regionale Unternehmen kritisieren Bürokratie bei A1-Bescheinigung
IHK veröffentlicht Umfrage zu Entsendebestimmungen
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat rund 700 auslandsaktive Unternehmen aus der Region zu Erfahrungen bei der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland befragt. Die Mehrheit dieser Unternehmen bezeichnet sowohl die geltenden Bestimmungen bei der A1-Bescheinigung als auch umfangreiche Meldevorschriften im Ausland als problematisch. 64 % der Unternehmen wünschen sich eine komplette Abschaffung der A1-Bescheinigung, 86 % zumindest Vereinfachungen bei der Entsenderichtlinie.
Die A1-Bescheinigung dient als Nachweis dafür, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den Sozialversicherungsvorschriften im Herkunftsland unterliegen. Die Beantragung ist seit dem 1. Juli 2019 verpflichtend auf elektronischem Wege vorzunehmen. Unternehmen beklagen, dass das Ausfüllen des dreiseitigen Formulars komplex und zeitaufwändig ist. Bis zur Erteilung der Bescheinigung können mehrere Wochen vergehen. Sie findet in der Praxis sogar dann Anwendung, wenn der Firmenwagen jenseits der Grenze nur kurz aufgetankt wird. Die befragten Unternehmen beklagen, dass in einzelnen Ländern die Umsetzung sehr restriktiv kontrolliert werde. Genannt werden insbesondere Frankreich (18 % der befragten Unternehmen), Österreich (17 %), Belgien (11 %) und die Niederlande (11%).
Zwar haben die bürokratischen Belastungen durch die Entsendevorschriften nach Angaben der IHK bei der Mehrheit der Unternehmen (89 %) bisher noch nicht dazu geführt, dass sie auf Aufträge mit Entsendungen ins Ausland verzichten oder diese reduzieren. „Es besteht jedoch die Gefahr, dass sich Betriebe wegen des wachsenden Aufwands bei der Mitarbeiterentsendung künftig stärker zurückhalten und so Geschäftschancen verpassen. In jedem Fall entstehen ihnen vermeidbare Zusatzkosten“, erklärt Frank Hesse, Geschäftsbereichsleiter International bei der IHK.
Die häufigsten Gründe, Mitarbeiter ins Ausland zu entsenden sind Kunden- oder Messebesuche (56 %), deutlich geringer ist der Anteil der Montage- und Reparaturarbeiten (34 %) sowie der Transporte von Waren bzw. der Beförderung von Passagieren (10 %). „Mindestens bei Kunden- oder Messebesuchen, die in der Regel zeitlich begrenzt sind, ist ein Kontrollzweck gar nicht erkennbar, der Sozialversicherungsnachweis also im Grunde überflüssig“, meint Hesse.
Gerade im EU-Ausland sollten komplexe und bürokratische Meldevorschriften nicht zu Handelsbarrieren werden. Die IHK schlägt daher Erleichterungen bei kurzfristigen und kurzzeitigen Entsendungen sowie ein einheitliches EU-weites Portal vor. Aus Sicht der großen Mehrheit der Betriebe (86 %) wäre es eine Entlastung, wenn die Pflicht zur Beantragung und Vorlage der A1-Bescheinigung bei kurzzeitigen Entsendungen unter einer Woche aufgehoben wäre. (04.10.2019)