Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 jetzt einreichen
Zum Jahresende läuft für viele Unternehmen die Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2017 ab. Bis dahin sind die Jahresabschlüsse zur Offenlegung bei dem Betreiber des Bundesanzeigers, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, elektronisch einzureichen. Darauf weist die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hin.
Offenlegungspflichtig sind insbesondere Kapital- sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet. Der Jahresabschluss muss spätestens innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Entspricht das Geschäftsjahr – wie in den meisten Fällen – dem Kalenderjahr, ist der Abschluss für das Geschäftsjahr 2017 spätestens bis zum Ende des Jahres 2018 einzureichen und bekannt zu machen. Auch der Bestätigungsvermerk durch den Abschlussprüfer muss innerhalb dieser Frist offengelegt werden.
Versäumt ein offenlegungspflichtiges Unternehmen die Frist oder reicht es unvollständige Unterlagen ein, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein.