Unternehmen sehen Datenschutz als erhebliche Belastung
Bereits seit Monaten wird in den meisten Unternehmen der Region mit Hochdruck am Thema Datenschutz gearbeitet. Dabei herrscht allerdings immer noch viel Unsicherheit. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zum neuen Datenschutzrecht. „Wichtig für die Unternehmen ist, dass die Datenschutzbehörden ihre Aufsicht mit Augenmaß ausüben“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf. „Dies gilt umso mehr, weil die Vorschriften an vielen Stellen unbestimmt sind und weitere Fragen aufwerfen.“
Die aktuelle IHK-Umfrage zeigt, dass die Unternehmen die neuen Vorschriften vor allem als erhebliche Belastung ansehen. Rund 92 % der Befragten kritisieren insbesondere den bürokratischen Aufwand durch die Dokumentationspflichten. 85 % sehen in der Beweislastverteilung für datenschutzkonforme Unternehmensorganisation Probleme. Etwas weniger kritisch werden Bußgeldrisiken (60 %) und die Dauer der Umsetzungsfrist (48 %) beurteilt.
Selbst wenige Tage vor Inkrafttreten geben immer noch 13 % der Befragten an, mit der Anpassung ihrer Unternehmensprozesse an das neue Datenschutzrecht noch nicht begonnen zu haben. Gänzlich fertig mit der Anpassung sind auch erst 8 %, die Mehrheit arbeitet noch an der Umsetzung. Dementsprechend sehen sich auch nur 4 % der Befragten im Datenschutz auf der sicheren Seite.
Vor diesem Hintergrund wundert es nicht, dass die Unternehmen sich insgesamt erheblich mehr Unterstützung im Datenschutz wünschen, vor allem (78 %) zu den Dokumentationspflichten, aber auch zur richtigen Datenverarbeitung (68 %) und zur Datensicherheit (53 %).
Erfragt hat die IHK außerdem die Rolle der Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) als Informations- und Beratungsquelle. Immerhin rund ein Drittel der Befragten gab an, die Hinweise, Muster und Checklisten auf den Internetseiten der LfD zu nutzen, 11 % haben auch schon telefonisch oder schriftlich Rat bei der Aufsichtsbehörde eingeholt. Gänzlich unbekannt war das Beratungsangebot allerdings knapp einem Drittel, das Internetangebot sogar fast der Hälfte der Befragten. Für IHK-Hauptgeschäftsführer Marco Graf ergibt sich daraus ein wichtiges Handlungsfeld für die Behörde. Er fordert deshalb eine Aufsicht mit Augenmaß: „Sie sollte gerade in der Anfangsphase der neuen Datenschutzbestimmungen auf Aufklärung statt auf Bußgelder setzen.“
Die IHK hatte seit September 2017 in Informationsveranstaltungen insgesamt fast 1.000 Mitgliedsunternehmen über das ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzrecht informiert und Tipps zur Umsetzung gegeben.