Stationärer Handel braucht faire rechtliche Rahmenbedingungen
„In Zeiten, wo weiterhin dynamischer Online-Handel auf immer mehr Planungsrecht und gesetzliche Forderungen gegenüber dem stationären Handel und Innenstädten trifft, müssen die Spielregeln fair bleiben“, so Mark Rauschen, Vorsitzender des IHK-Handelsausschusses.
Auf der jüngsten Sitzung des Handelsausschusses wurden aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Branche in den Fokus gerückt. Neben verkaufsoffenen Sonntagen oder dem Oberverwaltungsgerichtsurteil zu gewerblichen Flohmärkten war die EU-Datenschutzgrundverordnung ein Schwerpunkt der Sitzung. Diese tritt zum 25. Mai 2018 in Kraft. Hier soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Das werde Auswirkungen auch auf den regionalen Handel haben, z. B. bei Kundenkarten, Gutscheinsystemen oder allgemeiner Marktforschung.
„Unsere IHK wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Offline- und Online-Handel möglich werden. Das Ziel bleibt, Unternehmen vor überflüssigen bürokratischen Hürden zu schützen“, so Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Umwelt. Denn nur, wenn rechtliche Rahmenbedingungen z. B. zu verkaufsoffenen Sonntagen bürokratiearm und rechtssicher ausgestaltet werden, können der regionale Einzelhandel und das Umfeld davon profitieren. Weiterhin werde der Ausschuss sich auch mit der Digitalisierung der Branche in den kommenden Sitzungen anhand konkreter Handlungsfelder auseinandersetzen. Ziel sei es, dass Ortskerne und Innenstädte in der Region lebendig und attraktiv blieben. Dazu gehöre auch, die verkehrliche Erreichbarkeit der Handelsstandorte sicherzustellen. In diesem Zusammenhang müsse von den beispielsweise in Osnabrück diskutieren Fahrverboten für Diesel-PKW unbedingt Abstand genommen werden.