Energieeffizienz trotz steigender rechtlicher Anforderungen erhöhen

(09.03.2018) Die deutsche Wirtschaft will bis 2020 ca. 500 Energieeffizienz-Netzwerke organisieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland leisten. Bereits 2015 hat die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim als eine der ersten Institutionen Energie-Netzwerke im Sinne der Verbändevereinbarung gegründet: Über 13.000 Tonnen CO2 werden die teilnehmenden Industrieunternehmen aus der Region bis Ende 2019 einsparen. Durch das Engagement wird nicht nur die Energieeffizienz in den Betrieben weiter gesteigert, sondern es werden auch Impulse für die energiepolitische Arbeit gesetzt. „Als Unternehmer stehen Sie täglich im Wettbewerb. Durch Ihre Arbeit zeigen Sie, dass die Steigerung der Energieeffizienz, Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg miteinander vereinbar sind. Ich würde mir wünschen, dass dieses Engagement in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen wird“, erläuterte Anke Schweda, IHK-Geschäftsbereichsleiterin Standortentwicklung, Innovation und Umwelt, jetzt vor über 40 Unternehmensvertretern in der aktuellen Sitzung des IHK-Netzwerkes Energie in Osnabrück.
„In diesem Jahr sind zahlreiche energierechtliche Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich stark auf die unternehmerische Praxis auswirken. Insbesondere die Meldepflichten stellen Unternehmen vor große Herausforderungen“, führte Juliane Hünefeld-Linkermann, IHK-Projektleiterin Energie und Betreuerin des Netzwerkes, in das Thema ein. Energierechtsexperte Julian Heß von der Kanzlei Ritter Gent Collegen in Hannover informierte über die zum 1. Januar 2018 eingetretenen Neuerungen bei Meldepflichten und Umlagebegrenzungen.
Dabei stellte er insbesondere die Meldepflichten für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Diese betreffen Neu- und Bestandsanlagen. „Werden Meldepflichten verletzt, drohen Eigenstromerzeugern Sanktionen, die von einer anteiligen Erhöhung der EEG-Umlage um 20 Prozentpunkte bis hin zur Zahlungspflicht der EEG-Umlage in voller Höhe für das betroffene Jahr reichen“, so Heß. Welche Frist einzuhalten sei, sei davon abhängig, gegenüber welchem Netzbetreiber die Meldung zu erfolgen hat. Ist der Anschlussnetzbetreiber zuständig, muss dieser spätestens bis zum 28. Februar 2018 informiert werden. Ist hingegen der Übertragungsnetzbetreiber zuständig, muss spätestens bis zum 31. Mai 2018 gemeldet werden.
Weiteres Thema war das Marktstammdatenregister, das nach Aussage der Bundesnetzagentur ab 4. Dezember 2018 endgültig online sein soll. „Dort müssen sich insbesondere Lieferanten, Netzbetreiber aber auch Betreiber bestimmter Erzeugungs-, Verbrauchs- und Speichereinheiten für Strom und Gas registrieren“, so Heß. Schließlich wurden Neuerungen im Zusammenhang mit der Elektromobilität erörtert: „Unternehmen müssen im Rahmen der Stromsteuerentlastungen nach §§ 9b und 10 des Stromsteuergesetzes künftig berücksichtigen, dass Strommengen für Elektromobilität wie E-Bikes, Elektrostapler oder Elektro-Pkw unter bestimmten Umständen abzugrenzen sind.“
Im Anschluss stellte Colin Wulff, Energievertrieb Deutschland EVD GmbH, Osnabrück, Trends des skandinavischen Energiemarktes im Bereich der Energiebeschaffung vor.