Neue Pflichten für Immobilienmakler und Verwalter von Wohnimmobilien
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass seit dem 1. August 2018 im Gewerberecht neue Regeln für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler gelten: Jetzt brauchen auch Verwalter von Wohnimmobilien für ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung, wie dies für Immobilienmakler und andere bereits seit 1974 gilt. Außerdem müssen die Verwalter und die Makler sich nun innerhalb von drei Jahren jeweils 20 Stunden fachlich weiterbilden. Erlaubnisbehörden sind in Niedersachsen die Industrie- und Handelskammern.
Katrin Schweer, IHK-Projektleiterin Recht und Steuern: „Wer zur Abrundung seiner Altersvorsorge z. B. eine Eigentumswohnung kauft, ist besonders auf zuverlässige und sachkundige Verwaltung angewiesen. Deswegen bekommt und behält die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter nur, wer z. B. nicht einschlägig vorbestraft ist und sich regelmäßig weiterbildet.“ Außerdem seien die Verwalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu haben, damit bei teuren Verwaltungsfehlern die Eigentümer nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben.