Weiter Handlungsbedarf bei Mobilfunkversorgung und Bürokratieabbau

(26.04.2018) „Der von der neuen Bundesregierung in Aussicht gestellte flächendeckende Ausbau von sogenannten Gigabit-Netzen bis 2025 ist für die Wirtschaft ein wichtiges Ziel.“ Dies erklärten jetzt IHK-Präsident Martin Schlichter und Dr. Wilhelm-Friedrich Holtgrave, Vorsitzender der Wirtschaftsvereinigung Grafschaft Bentheim, anlässlich des turnusgemäßen Zusammentreffens der IHK-Spitze mit dem Vorstand der Wirtschaftsvereinigung der Grafschaft Bentheim. Sie forderten, die Glasfaser- und 5G-Mobilfunknetze rasch zu planen und in Betrieb zu nehmen. Dabei müsse stärker als in der Vergangenheit darauf geachtet werden, dass eher ländliche Regionen wie die Grafschaft Bentheim auch flächendeckend versorgt würden.
Schlichter und Holtgrave stellten fest: „Weiterhin bestehende Versorgungslücken müssen kurzfristig behoben werden.“ Sie wiesen darauf hin, dass laut Koalitionsvertrag die Förderung der Mobilfunkversorgung aus der Versteigerung von Funkfrequenzen finanziert werden solle. Dabei werde mit bis zu zwölf Milliarden Euro gerechnet. Aus Sicht von Holtgrave sind nun Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit den Netzanbietern gefragt, die Technologie rasch an den Markt zu bringen. „Langwierige Genehmigungsverfahren dürfen nicht zum Hemmschuh für den Netzausbau werden“, so Holtgrave.
Gemeinsam schlugen Schlichter und Holtgrave vor, die bislang zwar genehmigten, aber noch nicht verbauten Fördermittel des Bundes in echte Glasfaserbauprojekte zu lenken. Derzeit dürfe der Glasfaserbau in Gebieten, die bereits mit 30 Mbit/s versorgt sind, nicht gefördert werden. Dies sei ein echtes Hemmnis für die weitergehende Förderung der Glasfaserinfrastruktur. Eine Anpassung der Beihilfe-Rahmenregelung in Deutschland sei überfällig.
Einig waren sich die Vertreter von Wirtschaftsvereinigung und IHK auch auf einem anderen Gebiet, dem Bürokratieabbau. Hier sei in den vergangenen Jahren vor allem im Energierecht ein wahrer Wildwuchs entstanden, etwa bei den energierechtlichen Meldefristen. „Die Unternehmen sind heute mit einer Vielzahl von Meldepflichten konfrontiert, jeweils zu verschiedenen Terminen an verschiedene öffentliche Stellen“, so Holtgrave und Schlichter. Würden sie nicht fristgerecht erfüllt, verstoße ein Unternehmen gegen geltendes Recht. Es drohten dann je nach Sachverhalt empfindliche wirtschaftliche Nachteile und hohe Strafen.
Mit dem „Marktstammdatenregister“ führe die Bundesnetzagentur nun weitere energiewirtschaftliche Meldepflichten für Unternehmen ein. „Wenn die von uns geforderte Bagatellgrenze für den jährlichen Strom- und Gasverbrauch von einer Million Kilowattstunden nicht kommt, werden dadurch plötzlich zehntausende Unternehmen zu Stromlieferanten, obwohl sie auf dem Energiemarkt gar nicht als Anbieter aktiv sind“, so Holtgrave und Schlichter. Es reiche bereits, wenn ein Unternehmen beispielsweise Strom an die verpachtete Kantine weiterleite.