Brexit: Regionale Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen
(17.04.2018) Am 30. März 2019 verlassen die Briten die Europäische Union. Nach dem Ausstieg soll es eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 geben. Dies bringt unabhängig von den Vereinbarungen im Detail Veränderungen für regionale Unternehmen mit sich. Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim hat jetzt auf ihrer Website eine Sonderseite mit weiterführenden Informationen und einer Checkliste zum Brexit eingerichtet (Nr. 4025926). Die Checkliste geht auf die 18 wichtigsten Aspekte ein, die Unternehmen mit Blick auf den britischen EU-Austritt berücksichtigen sollten. Darunter werden Themen wie „Warenverkehr“, „Transport, Finanzdienstleistungen und Versicherungen“, „Personal und Bildung/Berufsbildung“, „Verträge“, „Markenrechte und Zertifizierungen“, „Steuern“ sowie „Gesellschaftsrecht“ behandelt.
„Das Vereinigte Königreich ist einer der wichtigsten Außenhandelspartner der Unternehmen im IHK-Bezirk“, sagt Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK. 417 Betriebe seien dort aktiv, 30 auch mit eigenen Niederlassungen. „Der Austritt der Briten aus der Europäischen Union führt zu erheblichen Veränderungen für die regionalen Unternehmen. Unsere IHK hilft den Betrieben dabei, sich rechtzeitig darauf einzustellen“, erklärt Graf. Neben der Checkliste wird die IHK demnächst auch Veranstaltungen zum Thema anbieten, unter anderem am 8. November 2018 am Flughafen Münster-Osnabrück (FMO). Interessierte Unternehmen können sich hierfür bereits jetzt vormerken lassen.