Etliche Kommunen in der Region heben Grund- und Gewerbesteuer an Grundsteuerreform könnte Kosten weiter in die Höhe treiben

Im aktuellen Jahr haben 16 Städte und Gemeinden im IHK-Bezirk die Grundsteuer A bzw. Grundsteuer B erhöht – das entspricht mehr als jeder achten Kommune in der Region. 15 Kommunen erhöhten die Gewerbesteuer. Damit ist der Trend zu Steuererhöhungen in der Region Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim weiterhin ungebrochen. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim bei den Kommunen Städten und Gemeinden in der Region.
„Es ist besorgniserregend, dass zahlreiche Gemeinden die Hebesätze signifikant angehoben haben. Dies untergräbt die Attraktivität des Standorts und verursacht weitere Herausforderungen für die Unternehmen in der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Situation“, äußert sich IHK-Präsident Uwe Goebel zu den Befunden. So lag die durchschnittliche Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes bei 23,5 Prozentpunkten und des Hebesatzes der Grundsteuer B sogar bei 28,1 Prozentpunkten. „Steuererhöhungen nehmen Unternehmen das nötige Geld für weitere Investitionen und beeinträchtigen damit das Wachstum. Ausbleibende Erweiterungsinvestitionen oder Umsiedlungen in günstigere Nachbargemeinden können die Folge sein“, so Goebel weiter.
Der höchste Gewerbesteuerhebesatz in der Region findet sich nach IHK-Auflistung weiter in der Stadt Osnabrück (440 %). Es folgen die Gemeinden Alfhausen, Gehrde und Kettenkamp (jeweils Samtgemeinde Bersenbrück) mit jeweils 420 %. Mit einem Hebesatz von 330 % kann die Stadt Haren den niedrigsten Hebesatz im IHK-Bezirk für sich beanspruchen.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A, der land- und forstwirtschaftliche Grundstücke unterliegen, variieren zwischen 295 Punkten in Meppen und 455 Punkten in Bad Bentheim und Lathen. Die Hebesätze für die Grundsteuer B, die u.a. auf Betriebsgrundstücke zielt, rangieren zwischen jeweils 310 Punkten in Meppen und der Gemeinde Börger im Emsland sowie 460 Punkten in der Stadt Osnabrück.

Neben den aktuellen Erhöhungen sei aus Sicht der Unternehmen zudem problematisch, dass die anstehende Grundsteuerreform die Kosten weiter in die Höhe treiben könnte. „Insgesamt hat die Politik zwar angekündigt, dass die Grundsteuer-Reform für die Kommunen „aufkommensneutral“ sein soll. Ob das geschehen wird, ist allerdings mehr als fraglich“, so Goebel. Denn wie die Umfrage der IHK zeigt, hat bisher fast keine Stadt oder Gemeinde Hebesätze für das kommende Jahr bzw. den gesetzlich geforderten aufkommensneutralen Hebesatz berechnet, weil Daten für die Erhebung noch fehlen. „Bis jetzt tappen Eigentümer im Dunkeln, denn die konkrete Belastung lässt sich mit den alten Werten nicht berechnen“, so Goebel.
Hilfreich, so Goebel, wäre, wenn das Land Niedersachsen für Transparenz hinsichtlich der Aufkommensneutralität sorge. Andere Bundesländer wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen hätten längst aufkommensneutrale Hebesätze für jede Kommune oder ein Transparenzregister veröffentlicht. In Niedersachsen fehlen diese Informationen. „Dabei ist die Veröffentlichung eines aufkommensneutralen Hebesatzes für die Grundsteuer B in Niedersachsen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Daher ist es höchste Zeit, dass Bürger und Unternehmen auch in Niedersachsen transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre“, so Goebel.
Im IHK-Wirtschaftsatlas sind die Realsteuerhebesätze 2024 der Kommunen grafisch aufbereitet zu finden. Über den Vollbildmodus können sie im Ordner „Strukturatlas“ aufgerufen werden.