Mehr Planbarkeit bei Corona-Regelungen in Niedersachsen gefordert
Am Sonntag ist in Niedersachsen eine aktualisierte Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Neuregelungen betreffen unter anderem den Einzelhandel, der nun bereits ab Warnstufe 1 und damit perspektivisch wohl für längere Zeit mit einem 2G-Konzept arbeiten muss. Dies ist eine Verschärfung gegenüber den bisherigen Ankündigungen.
„Gut ist, dass das Land Niedersachsen inzwischen klargestellt hat, dass für die Umsetzung der 2G-Regelung praktikable Lösungen nicht nur möglich, sondern sogar erwünscht sind“, betont Marco Graf, Hauptgeschäftsführer der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim. Anders als zum Beispiel in Bayern seien damit die von Weihnachtsmärkten bekannten „Bändchenlösungen“ auch hier möglich. Dennoch hätte man sich das Hin und Her der letzten Tage gerne erspart. Der dritte Adventssamstag sei für den Einzelhandel und für die Innenstädte einer der verkaufsstärksten Samstage des Jahres. Das Wirrwarr über den Zeitpunkt der Einführung der 2G-Pflicht habe viele Kunden und Einzelhändler verunsichert. Zudem seien die Änderungen der Corona-Verordnung handwerklich schlecht umgesetzt worden, so dass bereits einen Tag später Korrekturen notwendig waren. „Wir brauchen hier künftig dringend mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit für unsere Unternehmen. Es kann nicht sein, dass der Einzelhandel etwa bei der Frage nach einer Umsetzung der Maskenpflicht mittels FFP2- oder medizinischer Maske seitens der Landesregierung bis zuletzt unterschiedliche Signale bekommt“, so Graf. Damit hätten die Unternehmen wie bereits in der Vergangenheit erneut keine verlässlichen Planungsvorläufe. Kritikwürdig sei zudem, dass wie zu Beginn der Pandemie erneut keine abgestimmten Regeln mit den Nachbarländern, wie etwa NRW, gefunden wurden. Das führe dann im Ergebnis zu erhöhtem Grenzverkehr. Beispielhaft hierfür stünden die Weihnachtsmärkte, die in NRW noch unter 2G-Bedingungen großflächig stattfänden, während sie in Niedersachsen wegen der 2Gplus-Regelung nicht mehr rentabel betrieben werden konnten.
Positiv bewertet die IHK hingegen einige Erleichterungen in der Verordnung. So sind dreifach Geimpfte künftig von 2Gplus-Regeln etwa in der Gastronomie ausgenommen. Darüber hinaus können Gastronomien und Veranstalter sowie das Beherbergungsgewerbe statt unter 2Gplus- nun unter 2G-Bedingungen öffnen, wenn sie maximal 70 % ihrer Kapazität nutzen. Auch die weitere Öffnung der Schulen sei für die Betriebe wichtig, da andernfalls viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Woche vor Weihnachten ausgefallen wären.