Kaufverträge und AGB im digitalen Wandel – Neues Kaufrecht zum Jahreswechsel
Zum 1. Januar 2022 wird das Kaufrecht ins digitale Zeitalter überführt und stärkt die Verbraucherrechte. Aber was ändert sich für die Händler? Sind die AGB noch aktuell oder müssen sie den Veränderungen angepasst werden und wie sieht es mit den Verträgen aus? Von der Aktualisierungspflicht für die neu definierten Waren mit digitalen Inhalten bis hin zur Neufassung des Sachmangelbegriffs gibt IHK-Jurist Robert Alferink in der 18. Ausgabe des IHK-Podcasts „Recht und Steuern“, die jetzt erschienen ist, einen Überblick.
Die IHK veröffentlicht inzwischen seit eineinhalb Jahren Podcasts aus dem Bereich „Recht und Steuern“. Sie bietet damit regelmäßig praktische Informationen zu alltäglichen Rechtsfragen aus dem Bereich des Unternehmensrechts.