Entwurf des Bundesinfektionsschutzgesetzes schadet Handel und Tourismus Wirtschaftsunfreundliche Tonlage irritiert

Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim kritisiert, dass der Entwurf des Bundesinfektionsschutzgesetzes einseitig auf epidemiologische Sichtweisen abstellt und die wirtschaftliche Not in einzelnen Branchen nicht ausreichend würdigt. „Eine Öffnungsperspektive für die Wirtschaft ist damit in noch weitere Ferne gerückt“, erklärt IHK-Präsident Uwe Goebel. Die Sieben-Tage-Inzidenzen als alleiniges Kriterium für Öffnungen und Schließungen sind nach seiner Auffassung nicht zielführend. Darauf hätten viele Experten wie das RKI immer wieder hingewiesen. „Außerdem muss sichergestellt bleiben, dass bei einer regional entspannteren Pandemielage auch die nötigen Öffnungsschritte erfolgen können. Gleichzeitig müssen die von der Landesregierung angedachten Modellprojekte unmittelbar auf den Weg gebracht werden können“, so Goebel.
Auch die Vorsitzenden des IHK-Handelsausschusses, Mark Rauschen, und des IHK-Tourismusausschusses, Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, zeigen sich tief besorgt: „Der Kabinettsentwurf sieht massive Einschränkungen für unsere Branchen vor, ohne dass ein Infektionsrisiko im Handel oder im Tourismus überhaupt nachgewiesen ist. Das benachteiligt unsere Branchen. Der Staat unterstellt, dass in unseren Betrieben eine hohe Infektionsgefahr herrscht und nimmt unsere Hygienekonzepte offenbar nicht zur Kenntnis. Das ist ein Fehler“, sind sich die beiden Unternehmer einig.
Für den Handel fordert Mark Rauschen: „Click & Meet (Terminshopping) ist ein wichtiges Instrument für den Einzelhandel, um unseren Kunden in Einzelterminen mit allen Hygienevorschriften einen persönlichen Service zu bieten. Das muss zukünftig auch bei einer Inzidenz über 100 möglich sein. Der derzeitige Entwurf untersagt hingegen sogar ab einer Inzidenz über 100 das Click & Collect-Verfahren (Bestellen und Abholen). Deshalb ist es wichtig, dass die niedersächsischen Modellkommunen jetzt loslegen und zeigen dürfen, dass die Pandemie mit Aktivitäten in den Bereichen Kultur, Tourismus, Gastronomie und Handel zu vereinbaren ist.“
Für die Tourismuswirtschaft fordert Freiherr von Landsberg-Velen: „Die Einschränkung von Gastronomie und Übernachtungen ohne jegliche Öffnungsperspektive ist verstörend. Um wenigstens die Chance auf eine touristische Sommersaison zu gewährleisten, ist es notwendig, ein Datum zur Öffnung zu benennen, spätestens Ende Mai.“ Bei Außengastronomie, dem Besuch von Zoos und Freizeiteinrichtungen bestehe kein Unterschied zu einem Picknick im Park oder einem Spielplatzbesuch. Für kontaktarme Urlaube in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen fehle ebenfalls der Nachweis, dass es sich um Übertragungswege handele.
„Mit diesen Argumenten hat die IHK-Organisation sich noch vor der ersten Lesung im Deutschen Bundestag an die Politik in Bund und Land gewandt“, erläutert Uwe Goebel. „Handel und Tourismus haben in den vergangenen 13 Monaten erheblich in Hygienemaßnahmen investiert. Der Generalverdacht, diese beiden Branchen trügen zur Steigerung der Inzidenzen bei, ist nicht haltbar.“ Goebel fordert zudem, die Betriebsärzte rasch in die laufenden Impfungen einzubeziehen und die Kontaktverfolgungen durch Absenkung von Datenschutzhürden zu erleichtern. Zudem irritiere ihn die derzeit wirtschaftsunfreundliche Tonlage, so wenn es etwa um die Testpflicht oder das Homeoffice ginge.